17.04.26 Bekanntmachung: Euren

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Qualitas Energy Trier GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Euren

Windpark Trier-Stahlem

Az.: 21a/07/5.1/2025/0053KLM

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs.8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zu Gunsten der Qualitas Energy Trier GmbH mit Bescheid vom 09.04.2026 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:

1. Zu Gunsten der Qualitas Energy Trier GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, werden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X (mit STE1), mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Nennleistung von je 6.800 kW (gesamt: 20,4 MW), gemäß § 4 Abs. 1 und § 10 BImSchG in Verbindung mit (i. V. m.) § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV an folgenden Standorten erteilt:

Windpark Trier-Stahlem

WEAKoordinatenGemarkungFlurFlurstück
1   
GID Nr.2 7492
325346
5511774
Euren71/1
2
GID Nr. 7493
325862
5512205
Euren71/3
3
GID Nr. 7494
326114
5511954
Euren71/4

Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigungen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid.

Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.

Auslegung

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 28.04.2026 bis zum 11.05.2026 einschließlich.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können in der oben genannten Zeit unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

https://sgdnord-safe.rlp.de/s/LQjPZbTjLaFPZdW

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (vgl. 10 Abs.8 Satz 5 BImSchG). Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an Windenergie(at)sgdnord.rlp.de oder telefonisch unter 0261/ 120 - 2068 bzw. 0261/ 120 - 2806.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (vgl. § 10 Abs.8 S. 8 BImSchG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz

  • schriftlich,
  • in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, 
  • schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
  • zur Niederschrift erhoben werden.

Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim

Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

gestellt und begründet werden.

 

Koblenz, den 17.04.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag

gez.
Thomas Gottschling

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Fußnoten:

1 STE (Serrated Trailing Edge = Serrations/Hinterflügelkämme)

2 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord