09.04.26 Bekanntmachung: Siesbach

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma Geres Power III GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemarkung Siesbach (Änderungsbescheid)

Az.: 21a/07/5.1/2025/0098
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der Firma Geres Power III GmbH mit Bescheid vom 19.02.2026 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:

1. Zu Gunsten der Fa. Geres Power III GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, An den Bergen 28, 60437 Frankfurt, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Windenergieanlage, erstmals genehmigt durch Bescheid der Kreisverwaltung Birkenfeld vom 18.12.2019 (E-101), 30.09.2020 und 08.12.2022 (E-115) unter dem Aktenzeichen 62-690-01/19 und 02/21 gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 16b Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt (E-138):

WEA

Koordinaten

Gemarkung

Flur

Flurstück

S-4
GID Nr.17579

371882/
5510928

Siesbach

2

141

1 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid.

Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.

Auslegung

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 21.04.2026 bis zum 05.05.2026.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können in der oben genannten Zeit unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

https://sgdnord-safe.rlp.de/s/kRZ3xmXDnMPskqH 

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz

  • schriftlich,
  • in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, 
  • schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
  • zur Niederschrift erhoben werden.

Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

gestellt und begründet werden.

Koblenz, den 09.04.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag
Thomas Gottschling