09.04.26 Bekanntmachung: Scheid WEA 1
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma MLK Consulting GmbH & Co. KG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemarkung Scheid
Az.: 6620-0006#2025/0010-0380KES
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der MLK Consulting GmbH & Co. KG, In Tenholt 33, 41812 Erkelenz mit Bescheid vom 20.01.2026 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:
Zu Gunsten der Fa. MLK Consulting GmbH & Co. KG, In Tenholt 33, 41812 Erkelenz, vertreten durch die Geschäftsführer, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des vollständigen Austauschs (Repowering) der Windenergieanlage GID Nr. 553, genehmigt mit Bescheid der Kreisverwaltung Daun1 vom 08.07.1999 unter dem Aktenzeichen 05-237-00045-00005/98*01 mit einer Windenergieanlage (GID Nr. 7501) gemäß §§ 16b Abs. 1 und 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
DE 62 (B2) | X 316401 | Scheid | 3 | 107 |
1 Der heutige Landkreis Vulkaneifel nannte sich bis zum 31.12.2006 Landkreis Daun.
2 GID Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
vollständig ausgetauscht durch:
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
1 | X 316075 | Scheid | 3 | 43/1 |
Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.
Auslegung
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 21.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids und seine Begründung können in der oben genannten Zeit unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/wWKdPdHWSDWigaZ
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
- schriftlich,
- in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
- schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
- zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
gestellt und begründet werden.
Koblenz, den 09.04.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling
