Naturschutz
Innerhalb der SGD Nord ist die Obere Naturschutzbehörde als Mittelinstanz der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung zuständig für
- die kreisfreien Städte Koblenz und Trier
- die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg- Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis
Ihre Hauptaufgaben sind
- Mitwirkung im Vollzug der Eingriffsregelung bei Planungen und Zulassungsverfahren anderer Fachbereiche, z. B. Straßen- und Schienenwegebau, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz oder Gesteinsabbau, mit dem Ziel, Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten, unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren und den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sicher zu stellen.
- Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Erhaltung und Entwicklung dort vorkommender seltener Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume und/oder besonders ansprechender Landschaftsbilder der Kulturlandschaft, wie z.B. Streuobstwiesen, sowie Mitwirkung und Finanzierung von Pflegemaßnahmen über das Naturschutzmanagement (Biotopbetreuung).
- Befreiungen von Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes und entsprechender Rechtsverordnungen.
- Vollzug der Artenschutzbestimmungen, Koordination verschiedener Artenschutzprojekte.
- Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne , Mitwirkung an den Raumordnungsplänen für die Regionen Trier und Mittelrhein-Westerwald.
- Finanzierung und Förderung von Naturschutzprojekten und –maßnahmen.
Zudem betreibt die obere Naturschutzbehörde im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde landesweit das Landschaftsinformationssystem (LANIS), stellt die naturschutzfachlichen Datengrundlagen für ein rechtssicheres und effizientes Verwaltungshandeln der Naturschutzbehörden, Genehmigungsbehörden und Verfahrensträger im Land bereit und gewährleistet die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Schaffung einer einheitlichen Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft.