Gewerbeaufsicht
Abteilung 2
Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Verbraucherschutz sind zentrale Aufgabenfelder der Gewerbeaufsicht. Die Aufgaben werden von den Regionalstellen Idar-Oberstein, Koblenz, Trier und dem Zentralreferat in Koblenz wahrgenommen.
Arbeitsschutz
Überlange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen, zu schnelle Taktung von Arbeitsabläufen sowie Nachtarbeit ohne entsprechende Regenerationsphasen führen zu arbeitsbedingtem Stress, der die Gesundheit der Arbeitnehmer ernsthaft gefährden kann. Darüber hinaus können der Einsatz von Arbeitsstoffen mit gefährlichen Eigenschaften sowie besondere Bedingungen am Arbeitsplatz wie z. B. bei Hitze-, Kältearbeitsplätzen, Arbeit in engen Räumen oder unter erhöhtem Luftdruck den Stress potenzieren. Und nicht jeder Arbeitnehmer kann die gleiche Belastung tragen. Es gibt sensible Arbeitnehmer wie z. B. Jugendliche, schwangere Frauen oder stillende Mütter.
Die Gewerbeaufsicht überprüft die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen. Der Medizinische Arbeitsschutz führt darüber hinaus arbeitsmedizinische Untersuchungen und Begutachtungen durch und berät zu präventiven Maßnahmen für mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
Immissionen
Lärm, Austritt von Schadstoffen in die Luft, Strahlung und Lichtimmissionen, die durch Tätigkeiten in Industrie und Gewerbe entstehen können, sind geeignet, die Umwelt nachhaltig zu schädigen. Der Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und vergleichbaren Einwirkungen ist daher im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Verordnungen verankert.
Bereits im Rahmen von Genehmigungsverfahren beurteilt und bewertet die Gewerbeaufsicht fachtechnisch, ob durch das geplante Vorhaben die Immissionswerte der luftgetragenen Schadstoffe, von Lärm und Strahlung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden können. Ob die Anlagen entsprechend dem Genehmigungs- oder Zulassungsbescheid errichtet und betrieben werden und ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen, überprüft die Gewebeaufsicht durch Vor-Ort-Inspektionen. Festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können, werden geahndet.
Verbraucherschutz
Auf dem EU-Markt angebotene fehlerbehaftete Arbeitsmittel, Medizinprodukte und technische Verbraucherprodukte, nicht registrierte Chemikalien oder in falsche Hände abgegebene gefährliche Stoffe oder Gemische können zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen. Zur diesbezüglichen Überwachung des Marktes wurde ein EU-weites Netzwerk eingerichtet, in das auch die Gewebeaufsicht eingebunden ist. In Kooperation mit dem Zoll, mit Chemikalien- und Ordnungsbehörden kontrolliert die Gewebeaufsicht sowohl die Online-Märkte als auch die Märkte vor Ort und ermittelt mögliche Verstöße gegen die einschlägigen Vorgaben bei den Marktbeteiligten (Hersteller, Händler, Importeure usw.), die entsprechend zu ahnden sind.
Regionalstellen Idar-Oberstein, Koblenz und Trier
- Genehmigungs-, Erlaubnis- und Anzeigeverfahren
- Beratungs- und Überwachungstätigkeit
- Technischer Arbeitsschutz
- Anforderungen an Arbeitsstätten
- Anlagensicherheit
- Sozialer Arbeitsschutz
- Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen, Licht
- Sprengstoffwesen, Pyrotechnik
- Gefahrstoffe, Biostoffe, Gefahrgüter
- Sicherheit gentechnischer Anlagen und Erzeugnisse
- Geräte- und Produktsicherheit
- Strahlenschutz
- Elektromagnetische Felder