Arbeitsstätten

Restaurierungsarbeiten in der Liebfrauenbasilika, Trier

Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf einem Betriebsgelände oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Je nach Art der Betriebsgefahren, beispielsweise Absturz, Brände und Lärm sind spezielle Schutzvorkehrungen zu treffen und ausreichend bemessene Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege vorzusehen. Ferner müssen in ortsfesten Arbeitsstätten genügend große, richtig beleuchtete, belüftete und beheizte Arbeitsräume vorhanden sein.
 
Die Konkretisierung der Anforderungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten erfolgt in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Auf Grund der besonderen Risiken für die Beschäftigten im Bausektor, ist auf Baustellen darüber hinaus die Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) anzuwenden. 

Für die Errichtung und Nutzung von Arbeitsstätten bedarf es i. d. R. eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zwingender Bestandteil der Bauantragsunterlagen ist dabei die Betriebsbeschreibung der Arbeitsstätte.

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