15.05.26 Bekanntmachung: Bitburg

Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage im Stausee Bitburg

Abschlussbekanntmachung

zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis für das Entnehmen und Ableiten von Oberflächenwasser aus dem Stausee Bitburg sowie das Einleiten dieses Wassers in die Prüm (Gewässer zweiter Ordnung) in Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage am Stausee, 
Gemarkung Wiersdorf, Verbandsgemeinde Bitburger Land, Eifelkreis Bitburg-Prüm

Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die geplante Maßnahme in der Verbandsgemeinde Bitburger Land, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz – LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.

Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 24.03.2026 - Az.: 343-SAW-232-33342/2024 - wurde das Entnehmen und Ableiten von Oberflächenwasser aus dem Stausee Bitburg sowie das Einleiten dieses Wassers in die Prüm (Gewässer zweiter Ordnung) zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Begünstigten, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt. 

Gemäß § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt, zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Hinsichtlich der Möglichkeit der Widerspruchseinlegung wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung im o. g. Bescheid hingewiesen.

Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus 
vom 01.06.2026 bis 15.06.2026 einschließlich 
Büro / Zimmer: 201 (1. OG) 
Rathaus Verbandsgemeinde Bitburger Land
Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg
Dienstzeiten: Während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Der Bescheid und die Antrags- und Planunterlagen sind gleichzeitig auf der Internetseite https://www.bitburgerland.de/buergerservice/informationen/vollzug-der-wassergesetze/ zugänglich.

Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen veröffentlicht. 

Der Bescheid und die Antrags- und Planunterlagen sind auch einsehbar unter: https://sgdnord-safe.rlp.de/s/cKaNRBMnMtRM8GQ

Bitburg, 15.05.2026

Janine Fischer
Bürgermeisterin