Bodenschutz/Altlasten

Boden ist die obere Schicht der Erdkruste. Der Boden ist durch das Einwirken von Wind, Wasser, Pflanzen und tierischen Lebewesen über Jahrtausende entstanden. Er bildet eine Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, ist Produktionsfaktor und Bestandteil der natürlichen Kreisläufe.

Böden und die Bodenfunktionen sind durch menschliche und auch natürliche Einflüsse leicht zu stören. Da die natürliche Regeneration durch nur sehr langsam abläuft bedarf der Boden des besonderen Schutzes.

Vorrangiges Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist, durch einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Boden die Entstehung zukünftiger Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. auf ein tolerables Maß zu reduzieren.

Der Boden hat ein langes Gedächtnis und der in der Vergangenheit häufig gelebte sorglose Umgang mit dem Boden holt uns heute in Form von Altlasten ein. Der nachsorgende Bodenschutz zielt darauf ab, dass Bodenbelastungen in Katastern erfasst, der Umfang der Bordenverunreinigungen untersucht und Gefahren für Mensch und Umwelt durch Sanierung oder Sicherung minimiert werden.

Den rechtlichen Rahmen für die Bearbeitung dieser Aufgaben im vor- und nachsorgenden Bodenschutz stellen das Bundes-Bodenschutzgesetz und das Rheinland-Pfälzische Landesbodenschutzgesetz dar.

Folgende Aufgaben übernimmt die Obere Bodenschutzbehörde:

  • Beratung/Stellungnahme
  • Bebauung von belasteten Flächen
  • Sanierungsplanung/Sanierungsanordnung
  • Einstufung Altlast/schädliche Bodenveränderung
  • Verfüllung von Abgrabungen

Boden des Jahres

Boden des Jahres 2022: Pelosol
Boden des Jahres 2023: Ackerboden
Boden des Jahres 2024: Waldboden

Weitere Informationen zum Boden des Jahres