20.05.25 Bekanntmachung: Ettinghausen

BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -

Fassungsart / Bezeichnung

WFG-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

m³/a

Brunnen / Ettinghausen Ochsenhaide

303 054 157

Ettinghausen

33

148

165.000

Brunnen / Ettinghausen Kälberbitz

303 327 575

Ettinghausen

33

148

185.000

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Wallmenrod, Verbandsgemeindewerke, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmenrod, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. 

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 20.05.2025

Im Auftrag
gez.
Erica Wüst