18.06.25 Bekanntmachung: Hachenburg

BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -

Fassungsart / Bezeichnung

WFG-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

m³/a

Brunnen / Hachenburg-Lutherschneise 3

303 013 788

Hachenburg

61

6679

120.000

Brunnen / Hachenburg-Lutherschneise 4

303 013 677

Hachenburg

57

6647

150.000

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Hachenburg, Verbandsgemeindewerke, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. 

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 18.06.2025

Im Auftrag
gez.
Helmut Grün