18.06.25 Bekanntmachung: Hachenburg
BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
Fassungsart / Bezeichnung | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | m³/a |
Brunnen / Hachenburg-Lutherschneise 3 | 303 013 788 | Hachenburg | 61 | 6679 | 120.000 |
Brunnen / Hachenburg-Lutherschneise 4 | 303 013 677 | Hachenburg | 57 | 6647 | 150.000 |
durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Hachenburg, Verbandsgemeindewerke, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 18.06.2025
Im Auftrag
gez.
Helmut Grün