10.04.26 Bekanntmachung: Trittenheim
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Vorhaben: Windpark Trittenheim
Az.: 6620-0014#2025/0015-0380KLM
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7.2 CHT in der Gemarkung Trittenheim
Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, hat am 24.09.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA), gem. §§ 4, 19 Abs.3 und 10 BImSchG beantragt.
Die Inbetriebnahme ist im November 2030 vorgesehen.
Die Antragsunterlagen wurden geändert und ergänzt, zuletzt am 30.03.2026.
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
GID Nr.1 | X351267 | Trittenheim | 16 | 7/3 |
GID Nr. | X351502 | Trittenheim | 16 | 7/3 |
GID Nr. | X351785 | Trittenheim | 16 | 122/6 |
GID. Nr. | X350860 | Trittenheim | 16 | 3/4 |
1 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Technische Daten
WEA | Anlagentyp | Nennleistung | Rotordurchmesser | Nabenhöhe |
7735 | Vestas V172-7.2 CHT | 7.200 kW | 172 m | 175 m |
7736 | Vestas V172-7.2 CHT | 7.200 kW | 172 m | 175 m |
7737 | Vestas V172-7.2 CHT | 7.200 kW | 172 m | 175 m |
7738 | Vestas V172-7.2 CHT | 7.200 kW | 172 m | 175 m |
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG und § 1 Abs.1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Gem. § 2 Abs.1 der 4. BImSchV in Verbindung mit §§ 15 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG besteht eine Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Es wird auf den Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer BDLA, Trier, vom 30.01.2026), der gemeinsam mit den übrigen Unterlagen ausgelegt wird, hingewiesen. Bei dem UVP- Bericht handelt es sich um eine Beschreibung der geplanten Anlage(n) und ihrer Umwelt sowie ihrer möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Vermeidung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt vorgesehenen Maßnahmen.
Das geplante Vorhaben mit den Antragsunterlagen sowie der Antrag der JUWI GmbH werden hiermit gemäß §§ 8 ff. i. V. m. § 10 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören insbesondere folgende Unterlagen:
0 Deckblatt
0.1 Deckblatt Antrag
0.2 Erklärung zur Verwendung von Antragsunterlagen
0.3 Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Angaben
1.1 Formular 1 Allgemeine Angaben (z.T. geschwärzt)
1.2 Kurzbeschreibung
1.3 Übersichtslageplan
1.4 Koordinaten
1.5 Allgemeine Beschreibung EnVentus
1.6 Übersichtszeichnung WEA
1.7 Technisches Datenblatt Gondel
1.8 Herstellkosten (geschwärzt)
1.9 Rohbaukosten (geschwärzt)
1.10 Baukosten (geschwärzt)
1.11 Rückbaukosten (geschwärzt)
1.12 TK10 Übersichtsplan
2. Verzeichnis der Unterlagen
2.1 Formular 2 - Unterlagenverzeichnis -
3. Gehandhabte wassergefährdende Stoffe
3.1 Formular 3 - Gehandhabte wassergefährdende Stoffe -
3.2 Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
3.3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
3.4 Sicherheitsdatenblätter
4. Emissionen
4.1 Formular 4 - Verzeichnis der emissionsrelevanten Betriebsweisen -
4.2 Schallgutachten
4.3 Anlagen A Immissionsstandorte
4.3.1 Anlage A VG Schweich
4.3.2 Anlage A VG Thalfang
4.3.3 Anlage A VG Bernkastel-Kues
4.3.4 Übersichtsplan zu Anlage A
4.4 Anlage B Vorbelastung
4.5 Serrations -Technische Beschreibung
4.6 Allgemeine Beschreibung Schattenabschaltung
4.7 Schattenwurfgutachten
5. Abfall und Abwasser
5.1 Formular 5 - Abfälle und deren Entsorgung –
5.2 Angaben zum Abfall
5.3 Abwasserentsorgung
6. Arbeitsschutz
6.1 Formular 6 - Angaben zum Arbeitsschutz bei Windkraftanlagen -
6.2 Beiblatt Arbeitsschutz
6.3 Allgemeine Angaben zum Arbeitsschutz
6.4 Herstellererklärung
6.5 Evakuierungs-, Flucht- und Rettungsplan
6.6 Avanti Fallschutzsystem
6.7 Hailo Typenzertifikat
6.8 Hailo Konformitätserklärung
6.9 Hailo Betriebsanleitung
6.10 Allgemeine Spezifikationen zur Notbeleuchtung
7. Brandschutz
7.1 Formular 7 - Brandschutz -
7.2 Allgemeine Beschreibung Brandschutz
7.3 Allgemeine Spezifikationen Feuerlöschsystem
7.4 Generisches Brandschutzkonzept
7.5 Brandschutzkonzept Windpark Trittenheim
8. Naturschutz und Landespflege
8.1 Formular 8 - Naturschutz und Landschaftspflege -
8.2 UVP-Bericht
8.3 Fachbeitrag Naturschutz
8.4 Voruntersuchung FFH
8.5 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
8.6 Avifauna
8.7 Fledermaus
8.8 Sichtbarkeitsanalyse
9. Störfallverordnung
9.1 Information zur Störfallverordnung
10. Bauantragsunterlagen
10.1 Formular Bauantrag (geschwärzt)
10.2 Eigentümerverzeichnis, Verträge und Grundbuchauszug (ge-kürzt/geschwärzt)
10.2.1 Eigentümer Windpark Trittenheim (geschwärzt)
10.2.2 Gekürzte Verträge (geschwärzt)
10.2.3 Katasterkarte
10.2.4 Grundbuchauszug (geschwärzt)
10.3 Bauvorlagebescheinigung
10.4 Baubeschreibung
10.5 Genehmigungspläne
10.6 Topographische Karte
10.7 Koordinaten
10.8 Ansichtszeichnung
10.9 Bauzeichnung Gondel
10.10 Abstandsflächenberechnung
10.11 Kipphöhenberechnung
10.12 Abstände zu Verkehrswegen
10.13 Plan Abstände zu Verkehrswegen
10.14 Turbulenzgutachten
10.15 Verpflichtungserklärung Rückbau
11. Unterlagen zur luftfahrtrechtlichen Prüfung
11.1 Übersichtslageplan
11.2 Ansichtszeichnung Gesamtanlage
11.3 Datenblatt luftfahrtrechtliche Prüfung
11.4 Beiblatt AVV-Kennzeichnung
11.5 Tages- und Nachtkennzeichnung
11.6 Allgemeine Spezifikationen Gefahrenfeuer AL UPS SPS60-G2
11.7 Allgemeine Spezifikation Gefahrenfeuer Maschinenhaus
11.8 Sichtweitensensor
11.9 Formular Bundesnetzagentur
12. Eiswurf und Blitzschutz
12.1 Blitzschutz und elektromagnetische Verträglichkeit
12.2 Allgemeine Spezifikation Eiserkennungssystem
12.3 Stellungnahme zu der Option „Eiserkennungssystem“
12.4 Integration des BLADEcontrol Ice Detector BID
12.5 VID Vestas Eisdetektor Typenzertifikat und Gutachten
12.6 Risikogutachten Eiswurf
13. Typenprüfung
13.1 Prüfung der Standsicherheit – Hybridturm
13.2 Prüfung der Standsicherheit – Flachgründung
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung liegen bei der SGD Nord zu diesem Verfahren folgende Stellungahmen der Fachbehörden und -stellen vor:
- PLEdoc GmbH vom 11.03.2026
- Amprion GmbH vom 13.03.2026
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Mosel, vom 16.03.2026
- Westnetz GmbH, Dortmund, vom 17.03.2026
- Deutscher Wetterdienst vom 23.03.2026
- Verbandsgemeindeverwaltung Schweich für Ortsgemeinde Trittenheim vom 26.03.2026
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Ref. 43 -Brandschutz-, vom 26.03.2026
- Westnetz GmbH, Trier, vom 26.03.2026
- Landesbetrieb Mobilität RLP - Fachgruppe Luftverkehr - vom 30.03.2026
- Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Untere Landesplanungsbehörde, vom 31.03.2026
- Landwirtschaftskammer RLP, Bekond, vom 31.03.2026
- Landesamt für Geologie und Bergbau RLP vom 07.04.2026
- Zentralstelle für Polizeitechnik, Mainz, vom 07.04.2026
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, vom 08.04.2026
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Erdgeschichtliche Denkmalpflege vom 09.04.2026
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 09.04.2026
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 28.04.2026 bis zum 27.05.2026 bei den nachfolgenden Stellen während den genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Ansprechpartnerin: Frau Klein
Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz
Die Auslegung erfolgt im Raum 3 in den Zeiten von
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Ansprechpartnerin: Frau Thomas
Brückenstraße 26, 54338 Schweich
Die Auslegung erfolgt in Raum 35 des Nebengebäudes, Erdgeschoss,
in den Zeiten von
Montag - Mittwoch: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Die Unterlagen können nur während den üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.
Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/Gn2iGZDXD4Kw8Hd
Die Antragsunterlagen sowie die vorgenannten, entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum im UVP-Portal des Bundes einsehbar:
Weitere Informationen (z. B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, demnach vom 28.04.2026 bis einschließlich 29.06.2026, schriftlich oder elektronisch bei den nachfolgenden Stellen erhoben werden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, windenergie(at)sgdnord.rlp.de
oder der
- Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich bauantrag(at)schweich.de
Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der SGD Nord als Genehmigungsbehörde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG).
Nach § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern.
Für den Fall, dass Einwendungen gegen das Vorhaben form- und fristgerecht erhoben werden und die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Durchführung eines Erörterungstermins für sachgerecht hält (§ 10 Abs. 6 BImSchG), wird folgendes Datum hierzu vorläufig festgesetzt:
Donnerstag, 23.07.2026, 10.00 Uhr,
Jugendheim Trittenheim, Spielesstraße 22, 54349 Trittenheim
Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an anderer Stelle oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Einwendenden durch § 10 Abs.8 BImSchG kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Bescheid wird auf gleichem Wege wie das Vorhaben bekannt gemacht.
Koblenz, den 10.04.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
gez.
Thomas Gottschling
