20.04.26 Bekanntmachung: Laufeld, Wallscheid
Bekanntmachung in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Josef Meeth Fensterfabrik GmbH Co. KG in Laufeld
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) folgendes bekannt:
A. Zu Gunsten der Josef Meeth Fensterfabrik GmbH Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführerin, Gewerbegebiet Mont Royal, 54533 Laufeld, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Laufeld, Flur 2, Flurstück 1/135 und der Gemarkung Wallscheid, Flur 4, Flurstück 74/2 eine Anlage zum Lagern nicht gefährlicher Abfälle über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von weniger als 10 t je Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 150 t bis weniger 25.000 t (hier: Langzeitlager für die Zwischenlagerung von nicht gefährlichen Kunststoffabfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 1.015,2 Tonnen) für die Dauer von maximal 3 Jahren, beginnend mit der Inbetriebnahme, nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen, die Bestandteil dieser Genehmigung sind, zu errichten und zu betreiben.
In der Anlage dürfen nur die in der als Anlage 1 beigefügten Positivliste aufgeführten Abfälle gelagert werden.
B. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
• schriftlich,
• in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
• schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
• zur Niederschrift erhoben werden.
C. Eine Ausfertigung des Bescheids und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antrags- und Planunterlagen werden zur Einsichtnahme vom 28.04.2026 bis 12.05.2026 einschließlich auf der Internetseite der SGD Nord unter nachfolgendem Link zugänglich gemacht:
https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen
D. Hinweise:
1. Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.
2. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Koblenz, den 20.04.2026
Im Auftrag
gez.:
Nina Renz
