25.07.25 Bekanntmachung: Mörlen
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für Windpark Mörlen
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Az.: 21a/07/5.1/2024/0006
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X in der Gemarkung Mörlen
Die Firma KS Energiesysteme GmbH, Unterbergenweg 21, 78655 Dunningen-Seedorf, hat am 26.01.2024 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X gem. §§ 4, 19 Abs. 3 und 10 BImSchG beantragt.
Die Inbetriebnahme ist im Oktober 2026 vorgesehen.
Die Antragsunterlagen wurden geändert und ergänzt, zuletzt am 24.04.2025
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
GID Nr.1 7134 | 421714, 5615420 | Mörlen | 12 | 883/4 |
GID Nr. 7135 | 422193, 5615779 | Mörlen | 12 | 886/6 |
GID Nr. 7136 | 422762, 5615628 | Mörlen | 13 | 898/9 |
1 GID-Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Technische Daten
WEA | Anlagentyp | Nennleistung | Rotordurchmesser | Nabenhöhe |
7134 | Nordex N175/6.X | 6800 kW | 175 m | 179 m |
7135 | Nordex N175/6.X | 6800 kW | 175 m | 179 m |
7136 | Nordex N175/6.X | 6800 kW | 175 m | 179 m |
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG und § 1 Abs. 1 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Gem. § 2 Abs. 1 der 4. BImSchV in Verbindung mit §§ 15 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG besteht die Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung. Der Antragsteller hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Es wird auf den Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP- Bericht), der gemeinsam mit den übrigen Unterlagen ausgelegt wird, hingewiesen. Bei dem UVP- Bericht handelt es sich um eine Beschreibung der geplanten Anlage(n) und ihrer Umwelt sowie ihrer möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Vermeidung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt vorgesehenen Maßnahmen.
Das geplante Vorhaben mit den Antragsunterlagen sowie der Antrag der Firma KS Energiesysteme GmbH werden hiermit gemäß §§ 8 ff. i. V. m. § 10 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören insbesondere folgende Unterlagen:
1. BImSchG-Antrag
1.1 Formular 1 – Allgemeine Angaben
1.2 Formular 2 – Verzeichnis der Unterlagen
1.3 Formular 3 – Gehandhabte wassergefährdende Stoffe
1.4 Formular 4 – Verzeichnis der emissionsrelevanten Betriebsweisen
1.5 Formular 5 – Abfälle und deren Entsorgung
1.6 Formular 6 – Angaben zum Arbeitsschutz bei Windkraftanlagen
1.7 Formular 7 – Brandschutz
1.8 Formular 8 – Naturschutz und Landschaftspflege
2. Projekt und Vorhabenbeschreibung
3. Angaben zu Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
3.1 Übersicht der Sicherheitsdatenblätter der wassergefährdenden Stoffe
3.2 Einsatz von Flüssigkeiten und Maßnahmen gegen unfallbedingten Austritt
3.3 Abfälle beim Betrieb einer Nordex D4K
3.4 Abfallbeseitigung Nordex Windenergieanlagen
3.5 Getriebeölwechsel Nordex WEA
3.6 Merkblatt WEA AwSV-R02
3.7 Stellungnahme AwSV bei Befüll- und Entleervorgängen
3.8 Betriebsanweisung Befüll- und Entleervorgänge an WKA
3.9 Betriebsanweisung Betriebsstörungen außenliegender Kühler
3.10 Betriebsanweisung Umschlag wassergefährdender Stoffe
3.11 Antrag außenliegender Rückkühler
3.12 Antrag Verzicht ortsfeste Abfüllfläche
3.13 Antrag Verzicht ortsfeste Umschlagfläche
4. Immissionsschutz Schall & Schatten
4.1 Dekra Bericht Schallimmissionsprognose
4.2 Anlagen Dekra Bericht
4.3 Übersichtskarte Immissionspunkte Schall Maßstab 1:25.000
4.4 Bericht Schattenwurf
4.5 Berechnungsergebnisse Schattenwurf Windpark Mörlen
4.6 Übersichtskarte Immissionspunkte Schatten Maßstab 1:25.000
4.7 Nordex Schattenwurfmodul
4.8 Anlage A und Anlage B – Immissionsorte und zu berücksichtigende Vorbelastungen
5. Arbeitsschutz
5.1 Sicherheitsanweisung – Verhaltensregeln an, in und auf WEA D4k
5.2 Arbeitsschutz und Sicherheit in Nordex-Windenergieanlagen
5.3 Technische Beschreibung Befahranlage
5.4 Flucht- und Rettungsplan D4k
6. Angaben zum Maschinenrecht
6.1 Prüfbescheid Typenprüfung N175/6.X TCS 179
6.2 Gutachten zur Standorteignung
7. Brand- und Blitzschutz
7.1 Grundlagen zum Brandschutz
7.2 Blitzschutz und EMV
7.3 Erdungsanlage der WEA
8. Umweltbericht und Naturschutz-Gutachten
8.1 Fachbeitrag Naturschutz mit integriertem UVP-Bericht
8.2 Fachbeitrag Artenschutz
8.3 Fledermausmodul
9. Karten und Lagepläne
9.1 Topografische Übersichtskarte Maßstab 1:25.000
9.2 Lageplan zeichnerischer Teil Maßstab 1:2.000
9.3 Übersichtskarte Schutzgebiete Maßstab 1:25.000
9.4 wegebauliche Erschließung Maßstab 1:100.000
9.5 Übersichtskarte Netzanschluss Maßstab 1:20.000 Windpark Mörlen
9.6 Flächenbedarf für den Aufbau der Anlagen Maßstab 1:4.500
9.7 Abstände zur Wohnbebauung Maßstab 1.17.500
10. Technische Anlagenbeschreibung und Bauzeichnungen
10.1 Technische Beschreibung N 175/6.X
10.2 Übersichtszeichnung N175/6.X TCS 179
10.3 Fundament N175/6.X TCS 179
10.4 Abmessung Gondel und Blätter D4k
10.5 Technische Betriebsüberwachung
10.6 Vertraulichkeit der Unterlagen / Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
11. Bauantragsunterlagen – Antrag auf Baugenehmigung § 70 LBauO
12. Sichtbarkeitsanalyse
13. Rohbau- und Herstellkosten
13.1 Rohbau- und Herstellkosten N175/6.X TCS 179
13.2 Tabellarische Darstellung der Baukosten
14. Rückbau – Betriebseinstellung – Kosten Rückbau
14.1 Maßnahmen bei der Betriebseinstellung D4k N175/6.X
14.2 Rückbauverpflichtungserklärung nach §35 Abs. 5 BauGB
14.3 Rückbauaufwand D4k N175/6.X
14.4 Berechnungsbeispiel für den Rückbau einer N175/6.X_TCS_179
15. Richtfunk
15.1 Stellungnahme zum Richtfunk
15.2 Anhangsunterlagen zu den Richtfunkbetreibern
15.3 Formular Bauleitplanung der Bundesnetzagentur
16. Bundeswehr
16.1 Stellungnahme Bundeswehr Windpark Mörlen
16.2 Formular zur luftrechtlichen Prüfung
17. Kennzeichnungen und Sichtweitenmessung
17.1 Kennzeichnung von Nordex-Windenergieanlagen
17.2 Kennzeichnung von Nordex-Windenergieanlagen in Deutschland
17.3 Sichtweitenmessung
18. Baugrunduntersuchung (wird nachgereicht)
19. Eiserkennung
19.1 Bestätigung über Ausstattung der Anlage mit einem Eiserkennungssystem
19.2 Eiserkennung an Nordex-Windenergieanlagen
19.3 Gutachten TÜV Nord zum Eiserkennungssystem
20. Eigentümernachweis
20.1 Eigentümernachweise
20.2 Auszug aus dem Nutzungsvertrag
21. Bestätigung der Übereinstimmung
22. verkehrliche Erschließung
22.1 Planverzeichnis
22.2.1 Übersichtslageplan
22.2.2 Querprofile
22.3 Übersichtslagepläne Übergabepunkt 1
22.3_LP-01.1 Lageplan - Bau- und Errichtungsphase 1:250
22.3_LP-02.1 Lageplan - Betriebsphase 1:250
22.3_LP-03.1 Lageplan - Sichtweiten 1:500
22.3_LP-04.1 Schleppkurve - Sondertransport Abbieger 1:250
22.3_LP-05.1 Schleppkurve - Sondertransport Einbieger 1:250
22.3_LP-06.1 Schleppkurve - Sattelzug Abbieger 1:250
22.3_LP-07.1 Schleppkurve - Sattelzug Einbieger 1:250
22.3_LP-08.1 Schleppkurve - Kleintransport Abbieger 1:250
22.3_LP-09.1 Schleppkurve - Kleintransport Einbieger 1:250
22.4 Übersichtslagepläne Übergabepunkt 2 und 4
22.4_LP-01.2 Lageplan - Bau- und Errichtungsphase 1:250
22.4_LP-02.2 Lageplan - Betriebsphase 1:250
22.4_LP-03.2 Lageplan - Sichtweiten 1:500
22.4_LP-04.2 Schleppkurve - Sondertransport Abbieger 1:250
22.4_LP-05.2 Schleppkurve - Sondertransport Einbieger 1:250
22.4_LP-06.2 Schleppkurve - Sattelzug Abbieger 1:250
22.4_LP-07.2 Schleppkurve - Sattelzug Einbieger 1:250
22.4_LP-08.2 Schleppkurve - Kleintransport Abbieger 1:250
22.4_LP-09.2 Schleppkurve - Kleintransport Einbieger 1:250
22.5 Übersichtslagepläne Übergabepunkt 3 und 5
22.5_LP-01.3 Lageplan - Bau- und Errichtungsphase 1:250
22.5_LP-01.3a Lageplan - Bau- und Errichtungsphase 1:250
22.5_LP-02.3 Lageplan - Betriebsphase 1:250
22.5_LP-02.3a Lageplan - Betriebsphase 1:250
22.5_LP-03.3 Lageplan - Sichtweiten 1:500
22.5_LP-04.3 Schleppkurve - Sondertransport Abbieger 1:250
22.5_LP-05.3 Schleppkurve - Sondertransport Einbieger 1:250
22.5_LP-06.3 Schleppkurve - Sattelzug Abbieger 1:250
22.5_LP-07.3 Schleppkurve - Sattelzug Einbieger 1:250
22.5_LP-07.3a Schleppkurve - Sattelzug Einbieger 1:250
22.5_LP-08.3 Schleppkurve - Kleintransport Abbieger 1:250
22.5_LP-09.3 Schleppkurve - Kleintransport Einbieger 1:250
23. Visualisierung
23.1 Visualisierung Ausdruck schriftliche Unterlage
23.1 Visualisierung Mörlen Altenklosterstraße
23.1 Visualisierung Mörlen Friedhof
Zum Zeitpunkt der Auslegung bei der SGD Nord vorliegende Stellungnahmen der Fachbehörden zu diesem Verfahren:
Stellungnahmen der Fachbehörden bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises:
- Untere Denkmalschutzbehörde vom 11.04.2024
- Untere Landesplanungsbehörde vom 18.06.2024
- Untere Wasserbehörde vom 22.05.2025
Stellungnahmen sonstiger Fachbehörden und zu beteiligender Stellen:
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 27.03.2024
- Bundesnetzagentur vom 05.04.2024
- Deutscher Wetterdienst vom 17.04.2024
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel vom 21.06.2024
- Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG vom 25.04.2024
- Forstamt Rennerod vom 16.05.2024
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Erdgeschichtliche Denkmalpflege vom 08.04.2024
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesarchäologie vom 16.04.2024
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesdenkmalpflege vom 30.08.2024
- Gemeindliches Einvernehmen vom 08.05.2024
- Kreisverwaltung Altenkirchen vom 29.04.2024
- Landesamt für Geologie und Bergbau vom 11.06.2024
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 03.06.2024
- Landesbetrieb Mobilität, Fachgruppe Luftverkehr vom 11.04.2024
- Landesbetrieb Mobilität vom 17.03.2025
- PLEdoc GmbH vom 04.04.2024
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 13.11.2024
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Brandschutz vom 07.05.2024
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg vom 17.05.2024
- Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain vom 05.06.2024
- Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf vom 29.10.2024
- Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg vom 16.05.2024
- Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg vom 21.05.2024
Westnetz GmbH vom 08.04.2024
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 11.08.2025 bis zum 11.09.2025 bei den nachfolgenden Stellen während den genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Ansprechpartnerin: Frau Wollschlag
Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz
Die Auslegung erfolgt im Raum 1 in den Zeiten von
Montag von Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg
Ansprechpartner: Herr Schmidt
Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg
Die Auslegung erfolgt im Raum 213 in den Zeiten von
Montag - Freitag: 8:00 – 12:00 sowie
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Die Unterlagen können nur während den üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.
Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/TfJD6bZRTRXBr6j
Die Antragsunterlagen sowie die vorgenannten, entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum im UVP-Portal des Bundes einsehbar:
Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, demnach vom 11.08.2025 bis einschließlich 13.10.2025 schriftlich oder elektronisch bei den nachfolgenden Stellen erhoben werden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, windenergie(at)sgdnord.rlp.de
oder der
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, andre.schmidt(at)bad-marienberg.de
Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 S 5 BImSchG).
Nach § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.
Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Einwendenden durch § 10 Abs.8 BImSchG kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Bescheid wird auf gleichem Wege wie das Vorhaben bekannt gemacht.
Koblenz, den 25. Juli 2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling