17.12.25 Bekanntmachung: Sarmersbach
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den Windpark Sarmersbach
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Az.: 21a/07/5.1/2024-0101DOT
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (Repowering von fünf WEA, GID Nr. 609, 610, 611, 612, 613) in der Gemarkung Sarmersbach
Die Firma Wpd Windpark Sarmersbach Repowering GmbH & Co.KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat am 19.12.2024 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen, gem. §§ 4, 19 Abs. 3 und 10 BImSchG i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG beantragt.
Die Inbetriebnahme ist im 4. Quartal 2028 vorgesehen.
Die Antragsunterlagen wurden geändert und ergänzt, zuletzt am 10.11.2025.
| WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
| WEA 1 GID Nr.1 7419 | X 349742 Y 5569114 | Sarmersbach | 5 | 1/9 |
| WEA 2 GID-Nr. 7012 | X 350458 Y 5569340 | Sarmersbach | 5 | 1/7 und 1/9 |
| WEA 3 GID-Nr. 7013 | X 350182 Y 5568902 | Sarmersbach | 5 | 1/9 |
| WEA 4 GID-Nr. 7014 | X 349802 Y 5568685 | Sarmersbach | 5 | 8/2 |
1 GID Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Technische Daten
| WEA | Anlagentyp | Nennleistung | Rotordurchmesser | Nabenhöhe |
| WEA 1 GID Nr. 7419 | Vestas V172- 7.2 MW | 7.200 | 172,00 | 164,00 |
| WEA 2 GID-Nr. 7012 | Vestas V162- 5.6 MW | 5.600 | 162,00 | 148,00 |
| WEA 3 GID-Nr. 7013 | Vestas V172- 7.2 MW | 7.200 | 172,00 | 164,00 |
| WEA 4 GID-Nr. 7014 | Vestas V172- 7.2 MW | 7.200 | 172,00 | 164,00 |
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG und § 1 Abs. 1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Gem. § 2 Abs. 1 der 4. BImSchV in Verbindung mit §§ 15 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Es wird auf den Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht), der gemeinsam mit den übrigen Unterlagen ausgelegt wird, hingewiesen. Bei dem UVP-Bericht handelt es sich um eine Beschreibung der geplanten Anlage(n) und ihrer Umwelt sowie ihrer möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Vermeidung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt vorgesehenen Maßnahmen.
Das geplante Vorhaben mit den Antragsunterlagen sowie der Antrag der Firma Wpd Windpark Sarmersbach Repowering GmbH & Co.KG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. i. V. m. § 10 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören folgende Unterlagen:
- Allgemeine Angaben zum Standort und zu den Windenergieanlagen
- Angaben zu den gehandhabten wassergefährdenden Stoffen
- Sicherheitsdatenblätter
- Schallgutachten
- Schattengutachten und Schattenwurf-Abschaltautomatik
- Angaben zur Abfallentsorgung
- Angaben zum Arbeitsschutz
- Angaben zum Brandschutz/ Brandschutzkonzept
- Fachbeitrag Naturschutz
- Artenschutzprüfung
- UVP-Bericht
- Zielabweichungsbescheid
- Interne Einschätzung zur Störfallverordnung
- Bauantragsunterlagen
- Angaben zur luftfahrtrechtlichen Prüfung
- Angaben zu Eiswurf und Blitzschutz
- Schreiben OG Sarmersbach wg. Jagdhütte
- Antrag Richtfunk
Zum Zeitpunkt der Auslegung bei der SGD Nord vorliegende Stellungnahmen der Fachbehörden zu diesem Verfahren:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 24
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 34
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 43
- Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Naturschutzbehörde
- Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Wasserbehörde
- Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Landesplanungsbehörde
- Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Denkmalschutzbehörde
- Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Straßenverkehrsbehörde
- Landesbetrieb Mobilität RLP, Fachgruppe Luftverkehr
- Landesbetrieb Mobilität RLP, Straßenverkehr
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Erdgeschichte
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Denkmalpflege
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie
- Landesamt für Geologie und Bergbau
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Deutscher Wetterdienst
- PLEdoc
- Amprion
- Max-Planck-Institut
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
- Forstamt Daun
- Westnetz
- Ortsgemeinde Sarmersbach
- Autobahn GmbH des Bundes
- Fernstraßen Bundesamt
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 20.01.2026 bis zum 19.02.2026 bei den nachfolgenden Stellen während den genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Ansprechpartnerin: Frau Dott
Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz
Die Auslegung erfolgt im Raum 6 im EG in den Zeiten von
Montag von Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Ansprechpartner: Herr Pantenburg
Die Auslegung erfolgt im Raum 314 im 3. OG in den Zeiten von
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Die Unterlagen können nur während den üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.
Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/Mw9aG2PieCgqsF7
Die Antragsunterlagen sowie die vorgenannten, entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum im UVP-Portal des Bundes einsehbar:
Weitere Informationen (z. B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich die Möglichkeit besteht, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, demnach vom 20.01.2026 bis einschließlich 19.03.2026, schriftlich oder elektronisch bei den nachfolgenden Stellen erhoben werden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, windenergie(at)sgdnord.rlp.de
oder - Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Niklas.Pantenburg(at)vgv.daun.de
Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG).
Nach § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern.
Für den Fall, dass Einwendungen gegen das Vorhaben form- und fristgerecht erhoben werden und die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Durchführung eines Erörterungstermins für sachgerecht hält (§ 10 Abs. 6 BImSchG), wird folgendes Datum hierzu vorläufig festgesetzt:
09.04.2026 von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
im Bürgerhaus Sarmersbach
Strümpelsweg 1
54552 Sarmersbach
Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an andere Stelle oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Einwendenden durch § 10 Abs. 8 BImSchG kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Bescheid wird auf gleichem Wege wie das Vorhaben bekannt gemacht.
Koblenz, den 17.12.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
gez. Thomas Gottschling