09.12.25 Bekanntmachung: Boppard-Weiler
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der BOREAS Energie GmbH zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemarkung Weiler (Boppard)
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Az.: 21a/07/5.1/2024/0063DOT
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden, mit Bescheid vom 01.07.2025 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:
Zu Gunsten der Fa. BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden, vertreten durch die Geschäftsführer, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage gemäß § 4 Abs. 1 und § 19 BImSchG in Verbindung mit (i. V. m.) § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:
| WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
| BO05 GID: 7266 | X 32400495 Y 5558927 | Weiler (Boppard) | 6 | 327/1 |
Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.
Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.
Auslegung
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids kann zwei Wochen, d. h. in der Zeit vom 13.01. (einschließlich) bis zum 26.01.2026 (einschließlich) unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/ytwJfdBSJjW9HHG
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
- schriftlich,
- in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
- schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
- zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
gestellt und begründet werden.
Koblenz, den 09.12.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
gez. Thomas Gottschling