04.05.26 Bekanntmachung: Heilenbach, Schleid

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH c/o RWE Renewables Europe & Australia GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Heilenbach und Schleid.

Az.: 21a/5.1.1/2025/0082/Los

Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) 

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der Firma RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH c/o RWE Renewables Europe & Australia GmbH mit Bescheid vom 02.04.2026 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:

1. Zu Gunsten der Firma RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH c/o RWE Renewables Europe & Australia GmbH, Lister Straße 10, 30163 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführung, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von folgenden sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit einer Nennleistung von 7000 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m gemäß § 4 Abs. 1 und § 19 BImSchG in Verbindung mit (i. V. m.) § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:

WEA

GID Nr.1

Koordinaten

Gemarkung

Flur

Flurstück

01

7543

O 317259
N 5549535

Heilenbach

4

4

02

7544

O 317564
N 5550158

Heilenbach

1

1/2

03

7545

O 317672
N 5550613

Heilenbach

1

1/2

04

7546

O 317650
N 5551079

Heilenbach

1

3/2

05

7547

O 318848
N 5550485

Schleid

1

35/3

06

7548

O 319297
N 5550471

Schleid

1

31/1

1 GID Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.

Hinweis: 
Der Antrag für die in den Antragsunterlagen dargestellte WEA 07 (GID-Nr. 7549) wurde mit Schreiben vom 16.03.2026 zurückgenommen. Ausschließlich die o. a. sechs WEA 01 bis 06 sind Bestandteil dieser Genehmigung.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid.

Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.

Auslegung

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 12.05.2026 bis zum 26.05.2026.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können in der oben genannten Zeit unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

https://sgdnord-safe.rlp.de/s/XC2cYFFdSrNZaeY

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz

  • schriftlich,
  • in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, 
  • schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
  • zur Niederschrift erhoben werden.

Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

gestellt und begründet werden.

 

Koblenz, den 04.05.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag
Thomas Gottschling