Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Selters (Quellen Selters 1, 2, 4 und Maxsain 3)

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine überragende Bedeutung zu.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum Schutz des Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen. Durch nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen und physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 02.05.2016 ein Wasserschutzgebiet für die Brunnen „Selters 1, 2 und 4“ sowie „Maxsain 3“ zugunsten der Verbandsgemeinde Selters festgesetzt. Gleichzeitig wurde das alte Wasserschutzgebiet der Bezirksregierung Koblenz vom 20.07.1999 zum Schutz der Brunnen „Selters 1 und 2“ sowie „Maxsain 3“ aufgehoben. Durch den Ausbau und die Inbetriebnahme des neuen Brunnens „Selters 4“ wurde eine Ausweitung des bestehenden Wasserschutzgebietes erforderlich. Außerdem erfolgte eine Anpassung des Verbotskataloges an den heutigen Stand.

Die Verbandsgemeinde Selters als Begünstigte betreibt im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Vielzahl von Gewinnungsanlagen. Das Verbundsystem der Wasserversorgung der Verbandsgemeinde teilt sich derzeit in die 3 Versorgungsgebiete „West“, „Mitte“ und „Ost“. Über Verbundleitungen sind alle Versorgungsgebiete miteinander verbunden. Die Brunnen „Selters 1, 2 und 4“ sowie „Maxsain 3“ gehören zum Versorgungsgebiet „Mitte“ und versorgen über den Hochbehälter „Oberwald“ ca. 6.500 Einwohner in der Stadt Selters sowie den Ortsgemeinden Maxsain, Quirmbach, Vielbach, Nordhofen, Ellenhausen, Sessenhausen, Goddert und Rückeroth mit Trink- und Brauchwasser. Die hierfür zugelassene Gesamtentnahmemenge beträgt 564.000 m3 jährlich. Es handelt sich demnach aufgrund der hohen Ergiebigkeit der Brunnen um sehr bedeutende Gewinnungsanlagen der Verbandsgemeinde Selters. Durch den Verbund mit den Versorgungssystemen „West“ und „Ost“ können Versorgungsengpässe sehr gut ausgeglichen werden. 

Das zwischen den Ortslagen Selters, Maxsain, Weidenhahn, Ewighausen und Quirnbach liegende Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 805 Hektar. Die Abgrenzung der Schutzzonen I, II und III erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens. Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurde in der Verbandsgemeinde Selters für die Dauer eines Monats ortsüblich offengelegt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken, vor allem landwirtschaftlicher Art, vorgebracht. Die Bewertung dieser Bedenken führte nach Durchführung eines Erörterungstermins zu dem Ergebnis, dass keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Rechte Dritter vorliegt und somit die Festsetzung des Schutzgebietes erfolgen konnte.

Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers als wichtigstem Lebensmittel überhaupt nunmehr auf Dauer wirksam vorgebeugt werden. 
Darüber hinaus wird durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie Rechnung getragen, wonach der „gute Zustand“ des Grundwassers sichergestellt werden soll.

Die Rechtsverordnung wurde am 17.05.2016 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes VG Selters (Quellen Selters 1, 2, 4 und Maxsain 3)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes VG Selters (Quellen Selters 1, 2, 4 und Maxsain 3)

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Julien Brogard

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