Wasserschutzgebiet Nastätten (Tiefbrunnen Bogel 2)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 04.12.2006 ein Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen „Bogel 2“ in den Gemarkungen Bogel, Reitzenhain und Niederwallmenach festgesetzt.
Die Verbandsgemeinde Nastätten als Begünstigte des Wasserschutzgebietes betreibt eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Der Tiefbrunnen „Bogel 2“, welcher bereits seit über einem Jahrzehnt zur Wasserversorgung genutzt wird, beliefert das Versorgungsgebiet Bogel, Endlichhofen und Ruppertshofen mit Trinkwasser. Er stellt somit eine wichtige Anlage für die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Nastätten dar.
Das Wasser des Tiefbrunnens wird im Hochbehälter Bogel aufbereitet und anschließend ins Versorgungsnetz eingespeist.
Die zugelassene Entnahmemenge beträgt 6.200 m3 jährlich. Das entsprechende Wasserrecht ist bis zum 30.06.2025 befristet.
Um die Qualität des Wassers dauerhaft zu schützen, war die Ausweisung dieses Wasserschutzgebietes mit einer Gesamtgröße von 44,90 ha erforderlich. Nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch die SGD Nord die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes am 04.12.2006 erlassen. Sie wurde im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz am 18.12.2006 veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Eine wichtige Stütze der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Nastätten ist damit dauerhaft gesichert. Zugleich konnte mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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