Wasserschutzgebiet Montabaur (Quelle Untershausen I-III)

SGD Nord sorgt für eine umweltfreundliche und kostengünstige Wasserversorgung. Wasser kommt aus der Leitung! Solange das in so guter Qualität wie bisher und kostengünstig geschieht, ist alles in Ordnung. Das zeigen auch die jüngsten Diskussionen um den Wasserpreis. Was aber ist hierfür zu tun?

Unser Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserressource. In Deutschland wird der Trinkwasserbedarf zu 75 % aus dem Grundwasser gedeckt, in Rheinland-Pfalz sogar zu 95 %. Etwa 230 Millionen Kubikmeter werden jährlich aus rund 2.500 rheinland-pfälzischen Brunnen und Quellen gefördert und als Trinkwasser verwendet. Deshalb wirken sich Gefährdungen des Grundwassers immer auch auf die Trinkwasserversorgung aus. Unerwünschte Stoffe müssen mit großem technischen Aufwand entfernt werden. Die Kosten tragen die Verbraucher.
Um aufwendige Aufbereitungsverfahren oder in der Zukunft gar „Trinkwasserfabriken“ zu vermeiden, müssen die vorhandenen Grundwasserressourcen als Grundvoraussetzung für Leben und Wirtschaft vor Einflüssen, die ihre Qualität und Quantität mindern, geschützt werden. Die Gefahren, denen unser Grundwasser ausgesetzt ist, sind vielfältig: bakteriologische und chemische Verunreinigungen aus landwirtschaftlicher Bodennutzung, Gewerbegebieten, Abfallablagerungen und vieles mehr. Oberstes Prinzip muss es sein, problematische Stoffe von vornherein zurückzuhalten. Was nicht vorhanden ist, kann auch keinen Schaden anrichten.

Zu diesem Zweck weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord für Einzugsgebiete von Wassergewinnungen Wasserschutzgebiete aus. Zuletzt wurde ein Wasserschutzgebiet für die Quellen Untershausen I, II und III in den Gemarkungen Welschneudorf, Hübingen und Gackenbach festgesetzt. Damit wurde ein örtlich bedeutendes Wasservorkommen der Verbandsgemeinde Montabaur dauerhaft gesichert, denn die Quellen dienen der Versorgung von Holler, Untershausen, Daubach und Stahlhofen.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, in dem die Belange der berührten Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Belange und privater Dritter gegenüberzustellen und abzuwägen sind. Die Einzugsbereiche der Wasserschutzgebiete werden zuvor in Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungsträgern, Fachleuten und Wasserwirtschaftsingenieuren der SGD Nord ermittelt.

Die SGD Nord nimmt mit der Festsetzung von Wasserschutzgebieten eine Kernaufgabe der Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen wahr. Den hohen Anforderungen an Bündelung und Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die SGD Nord dabei insbesondere aufgrund ihrer Funktion als Bündelungsbehörde gerecht werden.
So konnte mit der erfolgten Unterschutzstellung der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute für die Quellen Untershausen I, II und III sichergestellt werden.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Montabaur (Quelle Untershausen I-III)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Montabaur (Quelle Untershausen I-III)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526