Wasserschutzgebiet Selters (Brunnen Weidenhahn)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat im August 2010 die Schutzanordnungen für den Brunnen Weidenhahn durch Änderungsrechtsverordnung erweitert.

Für den Brunnen Weidenhahn besteht bereits seit dem Jahr 1966 ein Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Weidenhahn. 1992 erfolgte eine Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes.

Eine fachliche Überprüfung ergab, dass die damals festgesetzten Schutzanordnungen nach heutigem Wissenstand nicht ausreichend sind, um den Schutz des Grundwasservorkommens langfristig sicherstellen zu können.

Im Brunnen war es zu Verunreinigungen gekommen, so dass das Wasser erst nach entsprechender Aufbereitung im Hochbehälter Obersayn zur Trinkwasserversorgung genutzt werden konnte.

Die nun erfolgte Anpassung der Schutzanordnungen an den heutigen Erkenntnisstand dient dem Ziel, Verunreinigungen künftig zu vermeiden. Durch die neuen Verbote kann einer möglichen Gefährdung des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll entgegengetreten werden.

Damit ist die Trinkwasserversorgung aus dieser sehr wichtigen Gewinnungsanlage der Verbandsgemeinde Selters auch in Zukunft gesichert.

Der Brunnen dient u.a. der Versorgung der Ortsgemeinden Weidenhahn, Wölferlingen, Freilingen und Ewighausen mit Trinkwasser. Zudem kommt dem Brunnen eine besondere Bedeutung zu, weil er in das überörtliche Verbundsystem Hochbehälter „Obersayn“ eingebunden ist, das gemeinsam von den Verbandsgemeinden Wallmerod, Westerburg und Selters betrieben wird und eine langfristige Sicherheitskomponente für die Trinkwasserversorgung darstellt.

Informationen zum Wasserschutzgebiet und den neuen Schutzbestimmungen sind bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Selters erhältlich.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Selters (Brunnen Weidenhahn)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Selters (Brunnen Weidenhahn)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526