Wasserschutzgebiet Westerburg (Brunnen Langenhahn)
Grundwasserschutz ist die Voraussetzung zum Erhalt hochwertigen und gesunden Trinkwassers. Der erforderliche Schutz wird durch die Wasserwirtschaftsverwaltung in Form der Festsetzung von Wasserschutzgebieten gewährleistet, damit auch in Zukunft ausreichend Wasser in entsprechender Qualität zur Verfügung steht.
Deshalb hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord das Wasserschutzgebiet zum Schutz des Grundwassers aus dem Brunnen Langenhahn neu festgesetzt. Der Brunnen Langenhahn dient seit Mitte der 1960er Jahre der Versorgung der Ortsgemeinde Langenhahn. Hierfür wurde der Verbandsgemeinde Westerburg das Recht erteilt, aus dem Brunnen bis zu 73.000 m3 Grundwasser jährlich zu entnehmen und zu verbrauchen. Die Neuausweisung des Schutzgebietes war nach Außerkrafttreten der zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Jahre 1968 erlassenen Rechtsverordnung notwendig. Mit der Festsetzung konnte nunmehr eine Anpassung der Größe und der Schutzanordnungen an die neuesten wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen werden. Um die Qualität des Wassers dauerhaft zu schützen, war die Ausweisung dieses Wasserschutzgebietes mit einer Gesamtgröße von 109,79 ha erforderlich.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, in dem die jeweiligen für die Maßnahme sprechenden Interessen und die durch sie beeinträchtigten Belange gegenüberzustellen und abzuwägen sind. Im Zuge dieses Verfahrens wurden Einwendungen gegen den offengelegten Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung vorgebracht. In einem Erörterungstermin wurde den Einwendern die Gelegenheit gegeben, nochmals mündlich zu den bereits schriftlich vorgetragenen Punkten Stellung zu nehmen. Die Bewertung ergab, dass die zunächst befürchteten Nutzungsbeeinträchtigungen z.T. nicht gegeben sind oder ihnen im Einzelfall durch Modifikation der Nutzung, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Zahlung eines Ausgleichs entgegengewirkt werden kann. Nach dem Ergebnis der eingehenden Prüfung und Abwägung aller relevanten Belange führt das Wasserschutzgebiet zu keiner unverhältnismäßigen Beschränkung der Rechte Dritter oder öffentlicher Belange und ist zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich.
Mit der Festsetzung des neuen Schutzgebietes wurde eine weitere wichtige Stütze in der Trinkwasserversorgung der Verbandsgemeinde Westerburg dauerhaft gesichert. Zugleich konnte der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.
Rechtsverordnung
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