Wasserschutzgebiet Westerburg (Stollen Reinhold)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat im Bereich der Stadt Westerburg ein neues Wasserschutzgebiet festgesetzt, um die örtliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Der Stollen Reinhold versorgt einen großen Teil der Stadt Westerburg und stellt eine wichtige Anlage für die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Westerburg dar.
Ursprünglich wurde der Stollen zur Entwässerung des Braunkohleuntertagebaus angelegt, der von 1841 bis 1925 nordöstlich der Stadt Westerburg betrieben wurde. Seit den 1960er Jahren wird das auslaufende Grundwasser des Stollens zur öffentlichen Wasserversorgung genutzt.
Das Grundwasser aus dem Stollen wird in einem separaten Entnahmebauwerk am Stollenmund aufgefangen, über eine Entnahmeleitung in einen Sammelbehälter geleitet, dort aufbereitet und über den Hochbehälter das Versorgungsnetz der Stadt Westerburg eingespeist. Die zugelassene Entnahmemenge aus dem Stollen beträgt 200.000 m3 jährlich.
Das mit Rechtsverordnung von 1968 festgesetzte Wasserschutzgebiet entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist durch Fristablauf außer Kraft getreten. Die sorgfältige Auswertung der hydrogeologischen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der alten Grubenpläne ergab, dass die Ausweisung dieses Wasserschutzgebietes mit einer Gesamtgröße von 119 ha erforderlich ist.
Das Wasserschutzgebiet wurde in verschiedene Schutzzonen unterteilt, in denen solche Nutzungen nicht möglich sind, die sich nachteilig auf das Grundwasser auswirken können. Damit soll dauerhaft die Verfügbarkeit von möglichst natürlich reinem, gesundem Trinkwasser sichergestellt werden. Es liegt an uns allen, darauf Rücksicht zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass dies auch so bleibt.
Bevor die Wasserschutzgebietsversordnung erlassen wird, führt die SGD Nord das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch. Die SGD Nord hat in diesem Verfahren eine Bündelungsfunktion und beteiligt zahlreiche Fachbehörden. Außerdem wird der Verordnungsentwurf öffentlich bekannt gemacht und somit den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Bedenken und Anregungen zum beabsichtigten Schutzgebiet zu äußern.
Die Bedenken und Anregungen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Wegen der im Verfahren zur Festsetzung der Grenzen und Verbote notwendigen umfangreichen Untersuchungen und der vorgetragenen Einwendungen sind solche Schutzgebietsausweisungen in der Regel sehr zeitaufwendig.
Die eingehende Prüfung der im Verfahren erhobenen Bedenken und Anregungen und die Abwägung aller relevanten Belange ergaben, dass dieses Schutzgebiet für den Stollen Reinhold zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung Rechte Dritter oder öffentlicher Belange führt.
Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist am 27. April 2010 in Kraft getreten und gilt unbefristet.
Damit wurde eine der wichtigsten Stützen der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Westerburg dauerhaft gesichert. Zugleich konnte mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.
Rechtsverordnung
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