Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Hahnstätten (Waldquelle 1 und 2 Niederneisen)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 03.12.2012 ein Wasserschutzgebiet für die Waldquellen Niederneisen in den Gemarkungen Niederneisen, Flacht und Schönborn festgesetzt.
Die Verbandsgemeinde Hahnstätten als Begünstigte des Wasserschutzgebietes betreibt eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Die Quellen, welche bereits seit vielen Jahren zur Wasserversorgung genutzt werden, beliefern neben weiteren Gewinnungsanlagen das Versorgungsgebiet Niederneisen-Oberneisen-Flacht; zur Nutzung dieser Quellen ist der Verbandsgemeinde ein entsprechendes Recht erteilt.
Um die Qualität des Wassers dauerhaft zu schützen, wurde nunmehr ein Wasserschutzgebiet mit einer Gesamtgröße von 59,04 Hektar durch Rechtsverordnung vom 03.12.2012 ausgewiesen; die Rechtsverordnung – am 17.12.2012 im Staatsanzeiger für das Land –Rheinland-Pfalz veröffentlicht – ist am 18.12.2012 in Kraft getreten.
Eine weitere Stütze der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Hahnstätten wurde damit dauerhaft gesichert. Zugleich konnte mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.
Rechtsverordnung
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