Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz

Im Bereich des Neuwieder Beckens liegt das wichtigste Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Die Brunnen der Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH und des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser versorgen mehr als 240.000 Einwohner mit derzeit rund 12 Millionen Kubikmeter Trinkwasser von sehr guter Qualität.

Zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 12.12.2013 eine vorläufige Anordnung im Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Koblenz-Urmitz“ erlassen.

Das Schutzgebiet mit einer Größe von rund 1842 ha liegt nordwestlich von Koblenz in den Gemarkungen Kesselheim, Rübenach, Bubenheim, Neuendorf, Wallersheim und Metternich der Stadt Koblenz sowie St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz in der Verbandsgemeinde Weißenthurm.

Da die Flächen innerhalb des Schutzgebietes insbesondere durch Besiedelung mit Wohnbebauung, Gewerbe, Industrie, Verkehrsflächen und Landwirtschaft genutzt werden, ist zur dauerhaften Sicherung der Grundwasserqualität bis zur endgültigen Festsetzung eines Wasserschutzgebietes der Erlass einer vorläufigen Anordnung erforderlich. Innerhalb des dreijährigen Geltungszeitraumes der vorläufigen Anordnung, soll die Neuausweisung mit dem Festsetzungsverfahren für eine dann unbefristet geltende Rechtsverordnung durchgeführt werden.

Das Trinkwasserschutzgebiet wird in vier Schutzzonen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Grundlage der ermittelten hydrogeologisch-hydraulischen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der vorliegenden Messdaten zur Wasserqualität eingeteilt. Durch die nach je nach Schutzzone festgesetzten Ver- und Gebote, Beschränkungen und Duldungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser sowohl in der Beschaffenheit, als auch in der Menge vor chemischen, physikalischen und biologischen Beeinträchtigungen bewahrt wird.

Darüber hinaus wird durch den Erlass der vorläufigen Anordnung auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen, da diese einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015 fordert.

Die vorläufige Anordnung wurde am 23.12.2013 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Sie wurde 2016 um ein weiteres Jahr verlängert und ist im Dezember 2017 außer Kraft getreten.

 

Weiterführende Informationen

Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz

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Ansprechperson

Victoria von Biedersee

Tel. 0261 120-2579