Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Loreley (Brunnen Reichenberg)

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens; eine wesentliche Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung liegt daher in der ökologischen Bewirtschaftung der Wasserressourcen mit dem Ziel, diese für künftige Generationen nachhaltig zu sichern.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist als Instrument des vorbeugenden Grundwasserschutzes besonders geeignet, schädliche Verunreinigungen des zur öffentlichen Wasserversorgung genutzten Grundwassers zu verhindern.

Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 25.07.2013 ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Reichenberg zugunsten der Verbandsgemeinde Loreley festgesetzt.

Die Verbandsgemeinde Loreley stellt die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Vorhaltung von Löschwasser in ihrem Gebiet sicher.

Hierzu bedient sie sich eigener Anlagen, die ortsnahe Wasservorkommen erschließen.

Zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in dem Versorgungsbereich Patersberg-Reichenberg nutzt sie u.a. den Brunnen Reichenberg; hierzu wurde ihr seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion das Recht erteilt, dem Brunnen jährlich bis zu 15000 m3 Wasser zu entnehmen.

Das südlich der Ortslage Reichenberg gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 27,82 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Die Rechtsverordnung wurde am 12.08.2013 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben und tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes der Verbandsgemeinde Loreley (Brunnen Reichenberg)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes VG Loreley (Brunnen Reichenberg)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526