Wasserschutzgebiet in den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod (Stollen Alexandria)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat mit einer Rechtsverordnung über den Erlass einer vorläufigen Anordnung ein Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage „Stollen Alexandria“ in den Gemarkungen Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn (Verbandsgemeinde Bad Marienberg) sowie der Gemarkungen Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg) und Gemarkung Hellenhahn (Verbandsgemeinde Rennerod) zugunsten der Verbandsgemeinde Bad Marienberg festgesetzt.
Es handelt sich um das bedeutendste Trinkwasservorkommen im Westerwald aus dem die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg, Selters und Wallmerod versorgt werden.
Das im „Tiefen Wasserstollen“ der ehemaligen Braunkohlegrube „Alexandria“ auslaufende Grundwasser weist – wie langjährige Messungen belegen - eine minimale Schüttung von 100 l/s = 8600 m3/d auf. Die maximale Schüttung beträgt 500 l/s = 43.000 m3/d. Das nicht für die Trinkwassergewinnung benötigte Grundwasser entwässert mit einer erheblichen Schüttung in die Nister.
Das Wasserschutzgebiet wird durch vier Schutzzonen gebildet und hat eine Größe von ca. 2101 Hektar.
Durch die nach Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird bis zur endgültigen Festsetzung des Wasserschutzgebietes der bestmöglichste Schutz des Einzugsgebietes vor störenden Anlagen gewährleistet und den Erfordernissen des Grundwasserschutzes Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie Rechnung getragen. Die Richtlinie soll einen europäischen Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleisten. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand" unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers.
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