Wasserschutzgebiet Loreley / Nastätten (Quelle Reitzenhain 1 und 2)
Das Wasser ist als Grundbaustein des Lebens für Mensch, Tier und Pflanze existenziell und durch keine andere Substanz ersetzbar.
Sein ausreichendes Vorhandensein und seine bedarfsgerechte Beschaffenheit sind Grundvoraussetzungen für die menschliche Gesundheit und das Funktionieren unserer Zivilisation.
Vorrangige Aufgabe des Gewässerschutzes muss es sein, zur Schonung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen.
Zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserqualität des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlagen „Quellen Reitzenhain“/ VG Loreley hat die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord als obere Wasserbehörde am 02.06.2006 in den Gemarkungen Reitzenhain und Niederwallmenach ein Wasserschutzgebiet durch entsprechende Rechtsverordnungen festgesetzt.
Die Quellen dienen der Verbandsgemeinde Loreley zur öffentlichen Wasserversorgung der Ortsgemeinde Reitzenhain; darüber hinaus wird Grundwasser an das Versorgungsgebiet „Reichenberg-Patersberg“ abgegeben.
Die Rohwässer der beiden Quellen werden zu 40% in das Pumpwerk „Reitzenhain“ und zu 60 % in das Pumpwerk „Reichenberg“ geleitet; nach Aufbereitung werden die Wässer dann in die Versorgungsgebiete Reitzenhain und Reichenberg-Patersberg weitergeleitet.
Das Wasserschutzgebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Die Rechtsverordnung „Quellen Reitzenhain“ wurde am 19.06.2006 im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz bekannt gegeben; sie ist am jeweils darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
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