Wasserschutzgebiet Westerburg (Brunnen Höhn-Waffenfeld)
Die SGD Nord hat daher zum Schutz des Grundwassers für den Brunnen Höhn-Waffenfeld vor kurzem ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Das Schutzgebiet liegt südlich von Fehl-Ritzhausen und wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Damit wurde ein örtlich bedeutendes Wasservorkommen der Verbandsgemeinde Westerburg dauerhaft gesichert, denn der Brunnen dient bereits seit 1964 der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsgemeinde Höhn.
Das für den Brunnen zuvor bestehende Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 1970 war außer Kraft getreten.
Dies macht deutlich, dass nicht nur durch die Errichtung neuer Wassergewinnungsanlagen auch künftig die Festsetzung von neuen Wasserschutzgebieten notwendig werden wird. Viele ältere Wasserschutzgebiete sind befristet festgesetzt oder entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen, so dass diese ebenfalls an die heutigen Erkenntnisse anzupassen und durch Rechtsverordnung neu festzusetzen sind.
Diese wichtige Aufgabe der Festsetzung von Wasserschutzgebieten wird von der SGD Nord für den gesamten nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz wahrgenommen. Dadurch wird u.a. ein einheitlicher Vollzug und die Erstellung von Schutzgebietsverordnungen nach landesweit einheitlichen Maßstäben gewährleistet.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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