Wasserschutzgebiet Montabaur (Brunnen Horbach II)

Trinkwasser ist ein kostbares und dennoch sehr preiswertes Getränk.
 
Über 90 % der Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Nutzung des Grundwassers. Grundwasser hat ein langes Gedächtnis. Verschmutzungen, die sich einmal im Wasser befinden, können - wenn überhaupt - häufig nur langfristig und mit großem Kostenaufwand beseitigt werden. Der vorbeugende Schutz des Grundwassers stellt daher eine der wichtigsten Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord dar. Ohne ihn würde nicht prinzipiell genügend nutzbares Grundwasser zur Verfügung stehen.
 
Zum Schutz des Grundwassers für den Brunnen „Horbach II“ hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde in den Gemarkungen Horbach und Gackenbach ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
 
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur betreiben eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Der 120 m tiefe Brunnen „Horbach II“ wurde bereits 1990 in Betrieb genommen und versorgt gemeinsam mit anderen Anlagen über den Hochbehälter Gackenbach die Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen und Dies mit Trinkwasser.
 
Um die Qualität des Wassers dauerhaft zu schützen, war die Ausweisung des Wasserschutzgebietes mit einer Gesamtgröße von 39,00 ha erforderlich. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes wird möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt.
 
Damit konnte der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute für den Brunnen „Horbach II“ sichergestellt werden. Die Trinkwasserversorgung der Verbandsgemeinde Montabaur konnte hierdurch weiter gefestigt werden.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Montabaur (Brunnen Horbach II)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Montabaur (Brunnen Horbach II)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526