Wasserschutzgebiet Katzenelnbogen (Stollen Bärbach)
Für den Menschen ist Wasser nicht nur das alltäglichste, sondern zugleich auch das wichtigste Lebensmittel, es ist die Grundlage unseres Lebens. Aus diesem Grund ist der Schutz des Wassers eine der wichtigsten Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Um einen guten Zustand des Grundwassers in der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen sicherzustellen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ein Wasserschutzgebiet für den Stollen „Bärbach“ in der Gemarkung Schönborn festgesetzt.
Die Verbandsgemeindewerke Katzenelnbogen betreiben eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Der Stollen „Bärbach“, der bereits seit 1984 betrieben wird, dient der Versorgung der Ortsgemeinden Schönborn und Biebrich. Darüber hinaus wird das Wasser mittels Verbund mit den Hochbehältern Klingelbach und Katzenelnbogen auch zur Versorgung der Stadt Katzenelnbogen sowie der Ortsgemeinden Klingelbach und Ebertshausen verwendet. Der Stollen „Bärbach“ stellt somit eine der wichtigsten Anlagen für die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen dar.
Im Stollen wurde ursprünglich Roteisenerz abgebaut. Der Quellaustritt aus dem Stollen ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass durch den Eisenerzabbau die Grundwasseroberfläche angeschnitten wurde. Die zugelassene Entnahmemenge beträgt 80.000 m3 jährlich. Das entsprechende Wasserrecht ist bis zum 30.04.2016 befristet.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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