Wasserschutzgebiet Hachenburg (Brunnen Borod)
Trinkwasser ist eine der wichtigsten Ressourcen und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen im Naturhaushalt unserer Welt. Daher ist es von größter Wichtigkeit für eine nachhaltige Sicherung zu sorgen, um auch späteren Generationen umfangreiche Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat sich aus diesen Gründen zum Ziel gesetzt, durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten diese zentrale Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung zu erfüllen und die Qualität der Wasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz zu sichern und zu schützen.
Der hohe Anteil unseres Trinkwassers aus dem Grundwasser macht die herausragende Bedeutung, die einem flächendeckenden Schutz dieser wertvollen Ressource zukommen muss, deutlich.
Zu diesem Zweck wurde von der SGD Nord am 07.08.2006 ein Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen Borod in den Gemarkungen Borod (VG Hachenburg) und Berod (VG Altenkirchen) ausgewiesen.
Die Verbandsgemeindewerke Hachenburg betreiben den Tiefbrunnen Borod zur Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung von Borod. Er befindet sich südlich der Ortslage und wurde 1968/69 abgeteuft. Der Brunnen Borod gehört neben zahlreichen weiteren Quellen und Brunnen zum Versorgungsgebiet 1 der VGW Hachenburg. Dieses Gebiet stellt mit 86 % die bilanztechnisch größte Versorgungseinheit – neben vier weiteren Versorgungseinheiten - dar.
Das mit Rechtsverordnung von 1971 festgesetzte Wasserschutzgebiet für den Schutz dieses Brunnens entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist durch Fristablauf erloschen. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des jetzt unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Zugleich konnte mit der Unterschutzstellung der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers für den Tiefbrunnen „Borod“ bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.
Die nun erlassene Wasserschutzgebietsverordnung wurde am 28.08.2006 im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Sie ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
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