Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau (Stollen Bergmannstrost)
Die Grube „Bergmannstrost“ wurde bis zum Jahr 1926 zur Blei- und Zinkgewinnung betrieben. Seit der Stilllegung wurde das aus dem Stollen zum Sollenmundloch hin in freiem Gefälle abfließende Grundwasser zunächst in vollem Umfang ungenutzt in die Lahn eingeleitet. Später wurde das abfließende Wasser nach Errichtung einer Staumauer im vorderen Bereich des Stollens über einen Vorschacht in die 1972 errichtete Aufbereitungsanlage „Bergmannstrost“ geleitet und von dort ins Ortsnetz eingespeist.
Der Stollen dient der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Bad Ems. Die hierfür zugelassene jährliche Entnahmemenge beträgt 90.000 m3.
Das östlich der Ortslage Frücht und südlich der Ortslagen Nievern und Bad Ems liegende Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 218 Hektar. Die Abgrenzung der Schutzzonen II A, II und III erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens. Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurden in der Verbandsgemeinde Bad Ems und der Stadt Lahnstein für die Dauer eines Monats ortsüblich offengelegt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken, vor allem land- und forstwirtschaftlicher Art, vorgebracht. Die Bewertung dieser Bedenken führte nach Durchführung eines Erörterungstermins zu dem Ergebnis, dass keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Rechte Dritter vorliegt und somit die Festsetzung des Schutzgebietes erfolgen konnte.
Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers als wichtigstem Lebensmittel überhaupt nunmehr auf Dauer wirksam vorgebeugt werden.
Darüber hinaus wird durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie Rechnung getragen, wonach der „gute Zustand“ des Grundwassers sichergestellt werden soll.
Die Rechtsverordnung wurde am 27.03.2017 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
Planunterlagen
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