Wasserschutzgebiet Rengsdorf (Brunnen Arnold-Oberhonnefeld)
Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.
Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.
Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.
In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 18.03.2014 ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Arnold-Oberhonnefeld zugunsten der Verbandsgemeinde Rengsdorf festgesetzt.
Die Verbandsgemeinde nutzt zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in den Ortslagen Oberhonnefeld-Gierend und Oberraden mit ca. 1600 Einwohnern u.a. den Brunnen Arnold-Oberhonnefeld; hierzu wurde ihr seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion das Recht erteilt, dem Brunnen jährlich bis zu 57000 m3 Wasser zu entnehmen.
Die Flächen des nördlich der Ortslage Straßenhaus gelegenen Wasserschutzgebietes werden überwiegend forst – und landwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 109 Hektar und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen.
Durch die EG-WRRL soll ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleitstet werden. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer binnen vorgegebener Fristen zu erreichen.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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