Wasserschutzgebiet Westerburg (Brunnen Rotenhain / Todtenberg)
Trinkwasser ist eine der wichtigsten Ressourcen und Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen im Naturhaushalt unserer Welt. Den laufend erhöhten Anforderungen an die Trinkwasserqualität stehen unvermindert hohe Gefährdungspotenziale für die Gewässer gegenüber. Von herausragender Bedeutung ist deshalb der vorsorgende Schutz des nicht mehr vermehrbaren Wasserdargebots, um die Qualität des Trinkwassers auch weiterhin zu sichern.
Aus diesem Grund hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nunmehr ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen „Rotenhain/Todtenberg“ in der Gemarkung Rotenhain festgesetzt.
Die Verbandsgemeinde Westerburg als Begünstigte des Wasserschutzgebietes betreibt eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen, darunter den 1965 niedergebrachten Brunnen „Rotenhain/Todtenberg“. Dieser befindet sich ca. 300 m nordwestlich der Ortslage Rotenhain und beliefert primär diese Ortsgemeinde mit Trinkwasser. Der Brunnen ist darüber hinaus in das Versorgungsgebiet Nord der Verbandsgemeinde Westerburg eingebunden, aus dem rund 85% der Trinkwasserversorgung in der Verbandsgemeinde sichergestellt werden. Für die Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen wurde der Verbandsgemeinde eine langfristige Erlaubnis bis zum Oktober 2024 erteilt. Die jährlich zugelassene Entnahmemenge beträgt insgesamt 18.250 m³.
Die Neuausweisung des Schutzgebietes war nach Außerkrafttreten der zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Jahre 1970 erlassenen Rechtsverordnung zwingend geboten. Hierbei konnte eine Anpassung der Größe und der Schutzanordnungen an die neuesten wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen werden.
Die Flächen im festgesetzten Wasserschutzgebiet werden überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Im Zuge des Festsetzungsverfahrens wurden Einwendungen gegen den offengelegten Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung vorgebracht, die überwiegend landwirtschaftliche Belange zum Inhalt hatten. In einem Erörterungstermin wurde den Einwendern die Gelegenheit gegeben, nochmals mündlich zu den bereits schriftlich vorgetragenen Punkten Stellung zu nehmen. Die vorgebrachten Bedenken wurden mit dem Ziel überprüft, zwar einerseits den effektiven Grundwasserschutz zu gewährleisten, andererseits aber die Einschränkungen durch die Wasserschutzgebietsverordnung für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Die Bewertung ergab, dass eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiterhin möglich ist und etwaige Einschränkungen im Einzelfall durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen oder durch Zahlung eines Ausgleichs kompensiert werden können. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann etwaigen Gefährdungen nunmehr wirkungsvoll entgegengetreten werden. Eine wichtige Anlage der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Westerburg ist damit dauerhaft gesichert. Darüber hinaus konnte mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.
Rechtsverordnung
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