Wasserschutzgebiet Hahnstätten (Brunnen Flacht 1 und 2)

Sauberes Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Die vorhandenen, nach Menge und Beschaffenheit geeigneten Ressourcen sind kaum vermehrbar, sie sind örtlich festgelegt und gegen Verschmutzung je nach Geschütztheit mehr oder weniger empfindlich. Durch menschliche Tätigkeit werden die Grundwasserressourcen fortlaufend der Gefahr punktueller und flächenhafter Schadstoffeinträge ausgesetzt. Grundwasserschäden sind immer Langzeitschäden und meist nur mit hohem Aufwand zu sanieren. Die für die öffentliche Trinkwasserversorgung bestimmten Grundwasserressourcen sollen daher über die allgemeinen Regeln der Gewässerbenutzung und des Gewässerschutzes hinaus durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten gesichert werden.

Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord als obere Wasserbehörde am 13.11.2007 ein Wasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlagen Brunnen Flacht 1 und Brunnen Flacht 2 in der Gemarkung Flacht ausgewiesen.

Die Verbandsgemeinde Hahnstätten stellt u.a. aus diesen Gewinnungsanlagen die öffentliche Wasserversorgung der Ortsgemeinden Flacht, Niederneisen und Oberneisen sicher. Hierzu wurde ihr für den Zeitraum 20.06.1978 bis 20.06.2008 das Recht erteilt, aus den Brunnen bis zu 87500 m3 Grundwasser zu entnehmen und zu verbrauchen.

Bereits im Oktober 1984 war für die Dauer von 30 Jahren ein Wasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlagen ausgewiesen worden; die jetzige Festsetzung dient der zwingend gebotenen Anpassung der Größe des Schutzgebietes und der Schutzanordnungen an die neuesten wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse.

Durch die Schutzanordnungen des nunmehr unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes soll insbesondere den Gefährdungen durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet entgegengewirkt werden. Damit wird gleichzeitig den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Die Rechtsverordnung ist am 27.11.2007 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Hanhstätten (Brunnen Flacht 1 und 2)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Hahnstätten (Brunnen Flacht 1 und 2)

Bitte beachten Sie: Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526