Wasserschutzgebiet Puderbach (Stollen Hanrother Eisenkaule)

Wasser ist kein übliche Handelsware, sondern ein lebensnotwendiges Umweltgut. Diese besondere Wertigkeit des Wassers erfordert einen umfassenden Schutz gegen mögliche nachteilige Einflüsse wie Übernutzung und Verunreinigung. Damit auch die kommenden Generationen über hochwertiges Trinkwasser verfügen, werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen bestimmte Nutzungen und Handlungen vorsorglich verboten oder genehmigungspflichtig sind. Wasserschutzgebiete sollen naturreines Wasser garantieren, die Umwelt schützen und letztlich auch dem Verbraucherschutz dienen.
 
Aus den v. g. Gründen hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit dem Erlass einer Rechtsverordnung für die Wassergewinnungsanlage „Stollen Hanrother Eisenkaule“ in den Gemeinden Raubach und Hanroth ein ca. 106 ha. großes unbefristetes Wasserschutzgebiet festgesetzt, welches am 11.09.2007 in Kraft getreten ist.
 
Die Verbandsgemeinde Puderbach als Begünstigte des Wasserschutzgebietes betreibt zur Sicherstellung der Wasserversorgung insgesamt etwa 40 Wassergewinnungsanlagen, darunter den v.g. Stollen „Hanrother Eisenkaule“. Dieser befindet sich südlich der Ortslage Hanroth und wird ausschließlich zur Belieferung der Ortslage Raubach mit Trinkwasser genutzt.

Die Verbandsgemeinde Puderbach besitzt eine bis zum 30.04.2010 befristete, verlängerbare Erlaubnis, jährlich bis zu 25.000 m3 Wasser aus dem „Stollen Hanrother Eisenkaule“ zu entnehmen und für die öffentliche Wasserversorgung zu gebrauchen.

Die Flächen des in 3 Schutzzonen unterteilten Wasserschutzgebietes werden überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die Gliederung in Schutzzonen wurde den unterschiedlichen Auswirkungen der Gefahrenherde auf die Wassergewinnung entsprochen.
Die genaue Lage des Wasserschutzgebietes und der Zonen ergibt sich aus Karten, die sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach als auch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz eingesehen werden können.

Im förmlichen Festsetzungsverfahren wurden Einwendungen gegen die geplante Wasserschutzgebietsverordnung erhoben, die überwiegend landwirtschaftliche Belange zum Inhalt hatten. Diese wurden mit dem Ziel überprüft, einerseits den effektiven Grundwasserschutz zu gewährleisten, andererseits aber die Einschränkungen durch die Wasserschutzgebietsverordnung für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Die Bewertung führte zu dem Ergebnis, dass die erhobenen Bedenken einer Festsetzung des geplanten Wasserschutzgebietes nicht entgegenstehen.
 
Durch die Schutzanordnungen kann Gefährdungen nunmehr wirkungsvoll entgegengetreten werden.
 
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist eine wichtige Wasserversorgungsanlage in der Verbandsgemeinde Puderbach dauerhaft gesichert. Darüber hinaus konnte mit dem Wasserschutzgebiet der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.

Weiterführende Informationen

Die Übersichtskarte zeigt das Wasserschutzgebiet Puderbach (Stollen Hanrother Eisenkaule)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Puderbach (Stollen Hanrother Eisenkaule)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526