Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Diez (Quelle In den Erlen 2)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 07.11.2014 ein Wasserschutzgebiet für die Quelle „In den Erlen 2“ in der Gemarkung Holzheim festgesetzt.

Die Verbandsgemeinde Diez als Begünstigter betreibt im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Vielzahl von Gewinnungsanlagen, u.a. auch die Quelle „In den Erlen 2“, welche gemeinsam mit der Quelle „Vogelschutz“ die Ortsgemeinde Holzheim mit ca. 880 Einwohnern seit fast einem Jahrhundert ortsnah mit Trinkwasser versorgt. Die für die Quelle „In den Erlen 2“ zugelassene Entnahmemenge beträgt 45.000 m3 jährlich. Das entsprechende Wasserrecht ist bis zum 31.05.2029 befristet.

Beide Quellen stellen aufgrund des fehlenden Verbundsystems sehr wichtige Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Diez und besonders der Ortsgemeinde Holzheim dar. Die Einspeisung ins Versorgungsnetz erfolgt über den Hochbehälter Holzheim.

Das nordöstlich der Ortslage Holzheim liegende Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 53,31 ha. Die Abgrenzung der Schutzzonen I, II und III erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens. Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurde in der Verbandsgemeinde Diez für die Dauer eines Monats ortsüblich offengelegt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen erhoben, so dass die Festsetzung des Schutzgebietes erfolgen kann.

Durch die nach Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel überhaupt in diesem Bereich auf Dauer vor jeglichen Beeinträchtigungen geschützt wird.

Darüber hinaus wird durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie Rechnung getragen, wonach der „gute Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015 sichergestellt werden soll.

Die Rechtsverordnung wurde im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

Abgebildet ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes der VG Diez (Quelle In den Erlen 2)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes VG Diez (Quelle In den Erlen 2)

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Julien Brogard

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