Wasserschutzgebiet Montabaur (Brunnen Niessling, Steinrausch, Kadenbach)

Dem Grundwasserschutz kommt angesichts der Knappheit und Gefährdung des lebensnotwendigen Guts „Trinkwasser“ eine überragende Bedeutung zu. Verschmutzungen, die sich einmal im Wasser befinden, können - wenn überhaupt - nur langfristig und mit hohem Kostenaufwand beseitigt werden. Ziel ist es daher, das nicht mehr vermehrbare Wasserdargebot vorbeugend vor künftigen Gefährdungen zu schützen und damit für die weitere Trinkwasserverwendung zu sichern.

Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ein Wasserschutzgebiet für die Brunnen „Niessling“, „Steinrausch“ und „Kadenbach“ in den Gemarkungen Kadenbach, Eitelborn und Neuhäusel ausgewiesen.

Die Verbandsgemeinde Montabaur als Begünstigte des Wasserschutzgebietes betreibt eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Die Brunnen „Niessling“, „Steinrausch“ und „Kadenbach“ werden seit mehreren Jahrzehnten zur Wasserversorgung genutzt und beliefern die Ortsgemeinden Kadenbach, Neuhäusel, Eitelborn und Simmern mit Trinkwasser. Das Grundwasser aus den Brunnen wird jeweils mittels einer im Brunnen installierten Unterwasserpumpe über eine Pumpleitung zum oberhalb der Ortslage Kadenbach gelegenen Hochbehälter gefördert. In diesem Sammelbehälter wird das Rohwasser vermischt, aufbereitet und anschließend ins Versorgungsnetz eingespeist. Für die o.a. Brunnen wurden der Verbandsgemeinde langfristige Grundwasserentnahmerechte bis 01.06.2022 (Brunnen „Kadenbach“) bzw. bis 29.06.2024 (Brunnen „Niessling“ und „Steinrausch“) erteilt. Die zugelassene Gesamtentnahmemenge aus den drei Brunnen beträgt 349.000 m3 jährlich.

Zum Schutz der Brunnen bestanden bereits Schutzgebiete, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprachen und teilweise durch Fristablauf erloschen waren. Da sich die Einzugsbereiche der drei Gewinnungsanlagen überschneiden, wurde nunmehr ein gemeinsames Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des flächenhaft angemessen und unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers jetzt wirkungsvoll vorgebeugt werden. Ein Teil der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur ist damit dauerhaft gesichert.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Montabaur (Brunnen Niessling, Steinrausch, Kadenbach)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Montabaur (Brunnen Niessling, Steinrausch, Kadenbach)

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Julien Brogard

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