12.05.25 Bekanntmachung: Meckel

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma Windpark Meckel GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin zur Änderung der Errichtung und des Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemarkung Meckel, VG Bitburg-Prüm

Az.: 21a/5.1.1/2025/0026/Los

Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, obere Immissionsschutzbehörde, gemäß §§ 16b Abs. 7 Satz 3, Abs. 6 Satz 1, 19 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der Firma Windpark Meckel GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin mit Bescheid vom 15.04.2025 (Aktenzeichen: 21a/5.1.1/2025/0026/Los) eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

1. Zu Gunsten der Windpark Meckel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, wird zur Errichtung und zum Betrieb folgender Windenergieanlage des Typs Nordex N163, Nennleistung 7000 kW, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der Genehmigung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 15.12.2022 (Az. 06U210243-10), geändert durch Bescheide vom 22.05.2024 (Az. 21a/5.1.1/2023/0029/Los) sowie vom 05.12.2024 (Az. 21a/5.1.1/2024/0061/Los), gemäß § 4 Abs. 1 und § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:

WEA

GID-Nr1

Koordinaten

Gemarkung

Flur

Flurstücke

MEC IV

6875

X 320682
Y 5528202

Meckel

8

76, 77, 78, 93, 94

Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid.“

Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.

Auslegung

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 20.05.2025 bis zum 03.06.2025.
Der Genehmigungsbescheid kann im oben genannten Zeitraum unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/927Dq8epEA2j677

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG). Wenden Sie sich in diesem Fall bitte während der Dienststunden Montag – Freitag, 09:00 – 12:00 Uhr telefonisch an 0261/120-2939 oder per E-Mail an gregor.loosen(at)sgdnord.rlp.de.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).
Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Änderungsgenehmigungsbescheid von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz (Tel.: 0261/120-2939; E-Mail: gregor.loosen@sgdnord.rlp.de) angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Der Bescheid enthält ferner folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

"Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m, ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord einzulegen.
Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur2 an die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz, deren Nutzung auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der VPS erfolgt, die auf der Internetseite https://mdi.rlp.de/service/kontakt/virtuelle-poststelle/ zum Download bereitstehen oder
3. durch Übermittlung einer von dem Erklärenden signierten Erklärung an die Behörde aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (besonderes Behördenpostfach – beBPo) nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsverordnung
erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.

Hinweis:
Bei erfolglosem Widerspruch wird aufgrund § 15 des Landesgebührengesetzes vom 03.12.1974 eine Widerspruchsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Streitwert und nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand richtet.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden."


Koblenz, den 12.05.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag
Dr. Wolfgang Mikolaiski

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1 GID Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

2 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.