Wasserschutzgebiet Weibern-Rieden / Nord-West

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 08. Mai 2008 die Klage der Ortsgemeinden Kempenich, Spessart und Weibern sowie des Zweckverbandes Freizeitbad Brohltal und des Sportbundes Rheinland-Pfalz e.V. gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Weibern-Rieden Nord-West“ zurückgewiesen. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Im Gebiet der Osteifel weist der zusammenhängende Vulkankomplex von Weibern-Rieden das wichtigste und größte Grundwasservorkommen im Festgestein im nördlichen Bereich des Landes Rheinland-Pfalz auf. Es ist von immenser Bedeutung für die öffentliche Trinkwasserversorgung in diesem Raum.

Das hat das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung nunmehr bestätigt.

Das unbefristet festgesetzte Wasserschutzgebiet ist zum Schutz des Grundwassers der insgesamt 12 Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserversorgungs-Zweckverbandes Maifeld-Eifel (11 Anlagen) und der Stadtwerke Mayen (1Anlage) festgesetzt worden. Es umfasst eine Fläche von ca. 1800 ha. Die jährliche Entnahmemenge beträgt 2,3 Mio. m3.

Der WVZ versorgt rund 80.000 Einwohner und benötigt dazu jährlich ca. 4,5 Mio. m3 Wasser. Hiervon werden rund 1,6 Mio. m3/a  im Schutzgebiet „Weibern-Rieden Nord-West“ gewonnen.

Der „Quellstollen Weibern“ wird durch die Stadtwerke Mayen GmbH betrieben. Er stellt die wichtigste Bezugsquelle der Wasserversorgung für die Stadt Mayen (ca. 20.000 Einwohner) dar. Die Werke gewinnen dort jährlich rund 700.000 m3 Trinkwasser.

Alternative Erschließungsmöglichkeiten bestehen aufgrund der ansonsten ungünstigen hydrogeologischen Verhältnisse in den Versorgungsgebieten des WVZ und der Stadtwerke Mayen GmbH nicht.

Weiterführende Informationen

Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Weibern-Rieden Nord-West

Bitte beachten Sie: Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

Ansprechperson

Victoria von Biedersee

Tel. 0261 120-2579