Wasserschutzgebiet Westerburg (Brunnen Kaden)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat das Schutzgebiet für den Brunnen Kaden in den Gemarkungen Kaden, Rothenbach, Brandscheid, Obersayn und Härtlingen neu festgesetzt. Die entsprechende Verordnung ist am 20.12.2010 im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz erschienen und am Tag danach in Kraft getreten.
Eine Neuabgrenzung war erforderlich geworden, da das frühere Wasserschutzgebiet neben dem Brunnen die heute nicht mehr in Betrieb befindlichen Quellen Kaden I und II umfasst hatte und seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr bestand. Zudem wurde eine Änderung der Grenzen des Wasserschutzgebietes und der Schutzzonen erforderlich, da festgestellt worden war, dass der Brunnen artesisch gespanntes Grundwasser erschließt. Der Brunnen „Kaden" befindet sich in einer Talmulde, in der das Grundwasser unter einem gewissen Druck steht. Dieser Druck ist so hoch, dass das Wasser von selbst, das heißt ohne Pumpen, bis zur Erdoberfläche aufsteigt.
Die neuen Grenzen des Wasserschutzgebietes wurden unter Zugrundelegung der Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete durch ein hydrogeologisches Gutachten ermittelt. Hiernach umfasst das Schutzgebiet eine Größe von 157,80 Hektar und wird durch drei Schutzzonen gebildet, die engeren Schutzzonen I und II und die weitere Schutzzone III.
Die Flächen im Einzugsgebiet des Brunnens werden überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Ferner ist eine gewerbliche Nutzung vorhanden. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das Wasserschutzgebiet erlassen.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des rheinland-pfälzischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz langfristig gesichert werden.
Der Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist ein förmliches Verwaltungsverfahren vorausgegangen, in dem Betroffene Einwände erheben konnten. Dieses Verfahren wurde mit einem mündlichen Erörterungstermin abgeschlossen. Nach Prüfung der eingegangen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen konnte das obige Wasserschutzgebiet festgesetzt werden.
Die unbefristete gültige Verordnung einschließlich der dazugehörenden Karten kann bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Wasserbehörde - sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Westerburg und Rennerod während der allgemeinen Sprechzeiten von jedem eingesehen werden.
Rechtsverordnung
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