Wasserschutzgebiet Loreley (Quelle Gemmerich, u.a.)
Die Wasserversorgung ist Bestandteil einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, die sich an den Zielen der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt, der Verbesserung ihrer Qualität und des Ressourcenschutzes ausrichtet. Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt werden muss.
Infolge der vielfältigen Funktionen des Grundwassers für den Naturhaushalt kommt dem flächendeckenden Grundwasserschutz eine wesentliche Bedeutung zu. Dieser umfasst neben der Bewirtschaftung der Grundwassermengen insbesondere auch die Sicherung der Grundwasserqualität.
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlagen „Quellen Gemmerich, Himmighofen und Lanzenborn“ hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde in den Gemarkungen Weyer, Gemmerich und Himmighofen ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Neben den Wassergewinnungsanlagen „Quellen Weyer 1 und 4“ und „Brunnen Weyer“ dienen die genannten Quellen der Verbandsgemeinde Loreley zur öffentlichen Wasserversorgung der Ortsgemeinde Weyer.
Die Rohwässer der Quellen werden in den Hochbehälter „Weyer“ geleitet; von dort erfolgt nach Aufbereitung eine Einspeisung in das Versorgungsnetz der Ortsgemeinde.
Das Wasserschutzgebiet wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes beugen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vor.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Rechtsverordnung
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