Wasserschutzgebiet Bad Marienberg (Brunnen Langenbach)
Wasser ist die Grundlage allen Lebens und das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Um die Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus einer Verunreinigung des Trinkwassers ergeben, schützen zu können, ist es eine zentrale Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung von Rheinland-Pfalz dieses kostbare Gut zu bewahren. Schließlich sollen auch zukünftigen Generationen die unzähligen Nutzungsmöglichkeiten von sauberem Trinkwasser zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ein Wasserschutzgebiet für die Quelle „Mennenga“ und den Brunnen „Zinhain“ in den Gemarkungen Bad Marienberg, Bölsberg, Unnau und Zinhain ausgewiesen.
Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg als Begünstigte des Wasserschutzgebietes betreibt eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde teilt sich in 5 Versorgungsbereiche auf. Die Quelle „Mennenga“ und der Brunnen „Zinhain“ gehören zum Versorgungsgebiet „Mitte“ und dienen der Versorgung der Stadt Bad Marienberg.
Das Wasser der Quelle wird bereits seit 1934 für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bad Marienberg genutzt. Das Grundwasser aus der Quelle läuft in freiem Gefälle dem ca. 50 m südöstlich der Fassungsanlage befindlichen Quellsammelschacht zu und wird dort über eine Pumpleitung in den Hochbehälter „Mennenga“ gefördert, der ein relativ kleines Versorgungsgebiet innerhalb der Stadt Bad Marienberg direkt versorgt. Die gesamte dort nicht benötigte Wassermenge wird über eine separate Druckleitung in den vom Hochbehälter „Rother Berg“ gespeisten Versorgungsbereich „Hochzone“ direkt in das Versorgungsnetz gepumpt, so dass das vorhandene Wasserdargebot vollständig genutzt wird.
Der Brunnen „Zinhain“ wurde 1965 gebaut. Das Wasser aus dem Brunnen wird mittels Unterwasserpumpen über eine Pumpleitung zum ca. 370 m südwestlich des Brunnens gelegenen Hochbehälter „Zinhain“ gefördert. Nach Durchlauf der Reinwasserkammern wird das Wasser dann über Versorgungsleitungen in die Ortsnetze Zinhain und Hardt eingespeist, bzw. über eine Verbundleitung in den Hochbehälter „Unnau“ zu dem weiteren Versorgungsbereich der Verbandsgemeinde Bad Marienberg gefördert.
Die zugelassene Entnahmemenge aus Brunnen und Quelle beträgt 103.000 m3 jährlich. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden. Ein Teil der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg ist damit dauerhaft gesichert.
Zugleich konnte mit der Unterschutzstellung auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen werden. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Rechtsverordnung
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