Wasserschutzgebiet Zweckverband Trollmühle (Tiefbrunnen Windesheim II+III)
Im täglichen Leben spielt Wasser eine maßgebliche Rolle. Wasser ist zugleich Quelle und Bestandteil des Lebens auf der Erde. Um eine nachhaltige Versorgung sicherzustellen, muss das Wasser deshalb vor Verunreinigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen geschützt werden.
Die SGD Nord hat daher zum Schutz des Grundwassers für die Tiefbrunnen „Windesheim II und III“ durch Rechtsverordnung vom 19.07.2012 ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Das Schutzgebiet „Windesheim“ wird in den Gemarkungen Windesheim, Schweppenhausen und Waldlaubersheim durch 3 Schutzzonen gebildet und hat eine Größe von 303,08 ha. Es liegt nordwestlich von Windesheim, wobei ein Teil der Ortslage in der Zone III und ein sehr kleiner Teil in der Schutzzone II liegt. Die restliche Fläche wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Aus den beiden Tiefbrunnen fördert der Wasserversorgungs-Zweckverband Trollmühle jährlich 300.000 m3 Grundwasser zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsgebiet. Die beiden Tiefbrunnen stellen damit für den Zweckverband eine wichtige Stütze der Trinkwasserversorgung dar.
Das Wasser der Brunnen „Windesheim“ ist von einwandfreier Qualität und entspricht bereits ohne Aufbereitung den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Mit Hilfe der umfangreichen Schutzanordnungen des Wasserschutzgebietes wird möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vorgebeugt.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand" des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Die Rechtsverordnung wurde am 30.07.2012 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben und ist am darauf folgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
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