Wasserschutzgebiet Nastätten (Brunnen Weidenbach und Strüth)
Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.
Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.
Durch nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Grundwasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.
In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 04.07.2017 ein Wasserschutzgebiet für die Brunnen Weidenbach und Strüth zugunsten der Verbandsgemeinde Nastätten festgesetzt.
Die Verbandsgemeinde Nastätten nutzt zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in den Ortsgemeinden Weidenbach und Strüth die Brunnen Weidenbach und Strüth; aktuell sind ihr seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hierzu die wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt, den Brunnen jährlich bis zu 22.125 m3 Wasser zu entnehmen.
Das nördlich der Ortslage Strüth gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 200 Hektar und wird durch 5 Schutzzonen ( 2 Schutzzonen I, 2 Schutzzonen II, 1 Schutzzone III ) gebildet.
Durch die Ausweisung des Schutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen, die die Sicherstellung des „guten Zustands“ des Grundwassers fordert.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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