Wasserschutzgebiet Herdorf-Daaden (Brunnen Nisterberg)
Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.
Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.
Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.
In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 20.04.2016 ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Nisterberg zugunsten der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden festgesetzt.
Die Verbandsgemeinde versorgt die Ortsgemeinden Niederdreisbach, Nisterberg und Weitefeld mit Wasser aus eigenen Anlagen; die übrigen Gemeinden sind mit ihrer öffentlichen Wasserversorgung an das überörtliche Netz des Zweckverbandes „Wasserversorgung Kreis Altenkirchen“ angeschlossen und erhalten Wasser aus der Wiehltalsperre des Aggerverbandes.
Zur Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinde Nisterberg ist der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden aktuell das Recht erteilt, aus dem Brunnen Nisterberg jährlich bis zu 25000 m3 zu entnehmen; ein überörtlicher Anschluss an die zentrale Wasserversorgung des Zweckverbandes Altenkirchen ist aufgrund der topographisch nur sehr aufwendig anschließbaren „Insellage“ von Nisterberg seitens der Verbandsgemeinde nicht vorgesehen.
Die Flächen des nordöstlich der Ortslage Nisterberg gelegenen Wasserschutzgebietes werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden. Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 70 Hektar und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.
Durch die Ausweisung des Schutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen. Durch die EG-WRRL soll ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleitstet werden. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer binnen vorgegebener Fristen zu erreichen.
Rechtsverordnung
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