Wasserschutzgebiet Montabaur (Montabaurer Höhe)
Die SGD Nord hat zum Schutz des Grundwassers für die Trinkwassergewinnungsanlagen im Bereich der „Montabaurer Höhe“ ein Wasserschutzgebiet durch Rechtsverordnung ausgewiesen.
Damit wurde eines der bedeutendsten Trinkwasserreservoirs im nördlichen Rheinland-Pfalz geschützt, über das große Teile der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Wirges und Montabaur mit Trinkwasser versorgt werden.
Als „Montabaurer Höhe“ wird der von den Ortslagen Hillscheid, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Montabaur, Oberelbert, Arzbach und Kadenbach umrahmte Höhenzug bezeichnet. Aufgrund der günstigen hydrogeologischen Gegebenheiten wird dieser Bereich intensiv zur Grundwassergewinnung genutzt. Derzeit sind es 58 Wasserfassungen, davon 37 Quellen, 20 Brunnen und eine Schachtanlage eines ehemaligen Untertagebaus auf Erze. Insgesamt dürfen aus diesen Anlagen jährlich rund 3,2 Mio. Kubikmeter Wasser zur Trinkwasserversorgung entnommen werden. Entsprechende Rechte zur Grundwasserentnahme wurden den vier Verbandsgemeinden erteilt.
Das festgesetzte Schutzgebiet hat eine Größe von rund 26,7 km2 und ist bis auf wenige Lichtungen und Freiflächen fast durchgehend bewaldet. Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes erfolgte nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auf Grundlage des DVGW Regelwerkes W 101 „Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete“. Ziel der Festsetzung ist es insbesondere, gesundheitsgefährdende Stoffe und Organismen dem Trinkwasser fernzuhalten. Das Wasserschutzgebiet erfasst hierzu das gesamte mögliche Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen und ist in drei verschiedene Schutzzonen unterteilt, da mit Zunahme der Entfernung zur Gewinnungsanlage das Gefährdungspotential für die Trinkwassergewinnungsanlage abnimmt.
Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Die Rechtsverordnung einschließlich der dazugehörenden Karten kann bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Wasserbehörde - sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Wirges und Montabaur während der allgemeinen Sprechzeiten von jedem eingesehen werden.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie: Die Dokumente sind nicht barrierefrei.