Wasserschutzgebiet Bad Ems (Quellen Eisenbach 1 und 2)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 02.08.2006 ein Wasserschutzgebiet für die Quellen „Eisenbach 1 und 2“ in der Gemarkung Bad Ems festgesetzt.
 
Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems betreiben eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Die Quellen „Eisenbach 1 und 2“, welche bereits seit mehreren Jahrzehnten zur Wasserversorgung genutzt werden, beliefern gemeinsam mit anderen Anlagen das Versorgungsgebiet Bad Ems mit Trinkwasser. Sie stellen somit wichtige Anlagen für die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bad Ems dar.
 
Das Wasser der beiden Quellen wird im Hochbehälter Bad Ems / Eisenbach aufbereitet und anschließend ins Versorgungsnetz eingespeist. 
 
Die zugelassene Entnahmemenge beträgt 50.000 m3 jährlich. Das entsprechende Wasserrecht ist bis zum 31.12.2008 befristet.
 
Um die Qualität des Wassers dauerhaft zu schützen, war die Ausweisung dieses Wasserschutzgebietes mit einer Gesamtgröße von 92,02 ha erforderlich. Nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch die SGD Nord die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes am 02.08.2006 erlassen. Sie wurde im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz am 21.08.2006 veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
 
Eine der wichtigsten Stützen der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Bad Ems ist damit dauerhaft gesichert. Zugleich konnte mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft sichergestellt werden.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Bad Ems (Quellen Eisenbach 1 und 2)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Bad Ems (Quellen Eisenbach 1 und 2)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526