Wasserschutzgebiet Braubach (Tiefbrunnen Osterspai 2)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 22.10.2007 ein Wasserschutzgebiet für die Tiefbrunnen „Osterspai I und II“ in den Gemarkungen Osterspai und Filsen festgesetzt.

Inzwischen hat sich der Träger der Wasserversorgung, die Verbandsgemeinde Braubach, im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit dazu entschieden, den Tiefbrunnen „Osterspai I“ aufzugeben und nicht mehr für die öffentliche Wasserversorgung zu nutzen. Da nunmehr kein öffentliches Interesse daran besteht, das Wasser in diesem Bereich weiterhin zu schützen und die Wasserversorgung auch auf andere Weise sichergestellt werden kann, konnte das Wasserschutzgebiet entsprechend reduziert werden.

Aus diesem Grunde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 22.06.2009 ein entsprechend reduziertes Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen „Osterspai II“ festgesetzt. Gleichzeitig wurde die Rechtsverordnung vom 22.10.2007 für die Tiefbrunnen „Osterspai I und II“ aufgehoben.

Die neue Rechtsverordnung wurde im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz am 06.07.2009 veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Braubach (Tiefbrunnen Osterspai 2)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526