Wasserschutzgebiet Nastätten (Brunnen Rettershain)

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und muss von hoher und streng kontrollierter Qualität sein. Es darf weder Krankheitserreger noch chemische Stoffe in Konzentrationen enthalten, die unsere Gesundheit gefährden könnten. Trinkwasser wird zu einem großen Teil aus dem Grundwasser gefördert.

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ist dem vorsorgenden Grund- und Trinkwasserschutz besondere Beachtung zu schenken. Verunreinigungen des Grund- und Oberflächenwassers sind unbedingt zu vermeiden, da einmal verunreinigtes Grundwasser allenfalls unter großem technischen Aufwand gereinigt werden kann.

Zum Schutz des Brunnens Rettershain hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde am 10.03.2010 in den Gemarkungen Weisel, Rettershain und Dörscheid ein Wasserschutzgebiet durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Gewinnungsanlage wird von der Verbandsgemeinde Nastätten seit 1965 genutzt, um die öffentliche Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Rettershain sicherzustellen.

Das südöstlich der Ortslage Rettershain und nordwestlich der Ortslage Weisel gelegene Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 105 ha und wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Die Rechtsverordnung wurde am 22.03.2010 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben und ist am darauf folgenden Tag in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist eine Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Nastätten (Brunnen Rettershain)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Nastätten (Brunnen Rettershain)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526